
Jürgen Linnemann (57; Mitarbeiter einer WfbM) verklagt eigenen Arbeitgeber (Freckenhorster Werkstätten) auf die Zahlung eines Mindestlohns
Der Fall „Jürgen Linnemann“ sorgt spätestens im Oktober 2026 deutschlandweit für Aufsehen.
Jürgen Linnemann, 57 Jahre alt, ist Mitarbeiter der Freckenhorster Werkstätten im Münsterland (Nordrhein-Westfalen).
Link zu den Freckenhorster Werkstätten:
https://www.freckenhorster-werkstaetten.de/
Jürgen Linnemann kommt aus Harsewinkel und hat eine Lernbehinderung. Er arbeitet bereits seit fast 40 Jahren in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Seit April 2024 ist er in Teilzeit bei den Freckenhorster Werkstätten beschäftigt, wo er Dokumente sortiert, scannt und archiviert.
Jürgen Linnemann gilt als Pionier und „Visionär“ im Kampf für die Rechte und eine faire Bezahlung von Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Der Werkstattbeschäftigte aus Ostwestfalen-Lippe engagiert sich seit rund 30 Jahren im Werkstattrat, war langjähriger Vorsitzender und wurde für seinen unermüdlichen Einsatz bereits mit dem Bundesverdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet (vgl. dazu Seite https://www.wertkreis-gt.de/media/wertkreis-gt/documents/freizeitung-2023-02-ansicht-einzelseiten.pdf, Seite 3).
Im Mai 2026 hatte Jürgen Linnemann nun zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte eine Klage beim Arbeitsgericht Münster eingereicht:
Vgl. dazu auch:
https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/werkstaetten
Ziel der Klage: Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (rund 20.000 Euro Nachzahlung ab November 2024 bzw. ca. 1.300 Euro netto im Monat statt der bisherigen rund 200 Euro) und grundsätzliche Überprüfung des Entgeltsystems von Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Das Arbeitsgericht Münster hatte dazu am 03. September 2026 vorab eine Pressemitteilung herausgegeben:
Zitat 1:
"Gibt es einen Anspruch auf Mindestlohn bei Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen?
03.09.2026
Am Arbeitsgericht Münster wurde heute ein Verfahren hinsichtlich eines Mindestlohnanspruchs eines behinderten Menschen verhandelt, der auf Grundlage eines Werkstattvertrags in einer Werkstatt für behinderte Menschen tätig ist.
Nach Einschätzung des Gerichts ist für den Rechtsstreit entscheidend, ob der Kläger Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes ist. Eine Entscheidung konnte heute nicht ergehen, da der Klägerseite zuvor rechtliches Gehör zu entscheidungserheblichem Sachvortrag der beklagten Partei zu gewähren ist.
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung: verwaltung@arbg-muenster.nrw.de“
Zitat 1 Ende.
Link und Quellenangabe:
https://www.arbg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilung01_26/index.php
Aktueller Stand: Das Arbeitsgericht Münster hat am 15. Oktober 2026 entschieden, das Verfahren aufgrund der Komplexität weiter zu verhandeln; ein neuer Termin wird in 6 bis 8 Wochen erwartet.
Der WDR, die Tagesschau und die SZ hatten u. a. über diesen Fall berichtet.

(Bildnachweis: Screenshot aus dem WDR-Artikel a.a.O.)
Zitat 2 (aus WDR):
"Mindestlohn für Menschen mit Behinderung
Ein Mann zieht vor Gericht
Stand: 15.10.2026, 10:32 Uhr
Jürgen Linnemann arbeitet 24 Stunden pro Woche und bekommt 200 Euro im Monat. Er kämpft vor Gericht für den Mindestlohn. Aber den könnten Behindertwerkstätten nicht zahlen. Doch das Anliegen finden sie grundsätzlich richtig."
(Hier hat sich der kleine Fehlerteufel beim WDR eingeschlichen…)
Zitat 2 Ende.
Link und Quellenangabe zum WDR-Artikel:
Weitere Links:
- Süddeutsche Zeitung (SZ):
- Tagesschau:
Mein Kommentar 1:
Sehr mutig von Herrn Jürgen Linnemann (wie ich finde), seinen eigenen Arbeitgeber (hier: die Freckenhorster Werkstätten) auf Auszahlung eines Mindestlohns und auf eine Nachzahlung in Höhe von 20.000 € zu verklagen.
Ich denke, im Allgemeinen werden die Reha-Träger (hier: die Werkstätten für behinderte Menschen; WfbM) einen Mindestlohn für ihre Werkstattbeschäftigten nicht finanzieren können. Es würde bei Einführung eines Mindestlohns für Werkstattbeschäftigte sicherlich zu einem Defizit an Aufträgen kommen, denn:
Höhere Löhne müssten über die Verkaufserlöse finanziert werden. Höhere Auftragskosten durch höhere Löhne bedeuten aber sicherlich auch, dass externe Firmen weniger Aufträge an WfbMs erteilen würden. D. h. die Einführung eines Mindestlohns würde hier aus meiner Sicht sowohl die Auftrags- als auch die Kosten- und Ertragslage komplett durcheinanderbringen.
Die Einführung eines Mindestlohnes für Werkstattbeschäftigte würde deshalb auch staatliche Subventionen zur Folge haben, wenn es hier nicht zu einem großen Durcheinander innerhalb der Finanzsituation von Werkstätten für behinderte Menschen kommen soll.
Allerdings ist nicht zu erwarten, dass das Arbeitsgericht Münster der Klage von Jürgen Linnemann stattgeben wird.
Werkstattbeschäftigte sind im Regelfall keine Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Nach der gesetzlichen Regelung in § 221 Abs. 1 SGB IX stehen Menschen mit Behinderungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis. Da das Mindestlohngesetz laut § 22 MiLoG grundsätzlich nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt, finden die Vorschriften zum gesetzlichen Mindestlohn auf Werkstattbeschäftigte keine Anwendung. Im Gegensatz zu einem regulären Arbeitsverhältnis steht in einer WfbM nicht der wirtschaftliche Austausch von Leistung und Vergütung im Vordergrund. Rechtlich liegt der Fokus bei einer Werkstattbeschäftigung auf der Rehabilitation, Eingliederung in das Arbeitsleben und der sozialen Teilhabe. Dennoch steht das deutsche System wegen der geringen Vergütung stark in der Kritik. Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert eine fairere Entlohnung. Im aktuellen Prozess vor dem Arbeitsgericht Münster wird geprüft werden, ob die tatsächliche Ausgestaltung der Tätigkeit (z. B. bei stark wirtschaftlich ausgerichteten Aufgaben) nicht doch die Kriterien eines echten Arbeitnehmerstatus erfüllt. Der gesetzliche Regelfall ist dies jedoch nicht.
Wenn ich richtig informiert bin, setzen sich die Werkstatträte in Deutschland und die BAG WfbM für zwei Modelle in Bezug auf eine Reform des Werkstattentgelts ein:
Zitat 3 aus KI-Modus:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) fordert seit langem eine grundlegende Reform des Werkstattentgelts, da das aktuelle System die rund 300.000 Beschäftigten in Deutschland in prekären Einkommensverhältnissen belässt. Der durchschnittliche Monatsverdienst liegt derzeit bei lediglich ca. 230 bis 233 Euro für eine Vollzeitbeschäftigung, was einem Stundenlohn von unter 2 Euro entspricht. Da Werkstattbeschäftigte rechtlich in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“ stehen, gilt für sie das reguläre Mindestlohngesetz bisher nicht.
Um diese Situation aufzubrechen und ein auskömmliches Einkommen zu sichern, hat die BAG WfbM zwei eigene, gleichwertige Reformmodelle in den politischen Diskurs eingebracht:
Die zwei Reformvorschläge der BAG WfbM:
- Modell 1: Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte
Dieses Modell zielt auf die Einführung eines staatlich geförderten Basiseinkommens (auch als Basisgeld diskutiert). Es soll sich am durchschnittlichen Nettolohn orientieren – im Gespräch sind ca. 70 Prozent des Durchschnittsnettos (was einem Betrag von ca. 1.450 Euro entspräche). Damit würde die Notwendigkeit entfallen, das geringe Werkstattentgelt mühsam durch Grundsicherung oder Wohngeld aufzustocken. - Modell 2: Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch
Bei diesem Ansatz würden Menschen mit Behinderungen in Werkstätten einen vollwertigen Arbeitnehmerstatus erhalten. Damit einher ginge der reguläre Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn (derzeit 13,90 Euro). Um die Werkstätten wirtschaftlich nicht zu überfordern, müsste dieser Mindestlohn durch staatliche Zuschüsse subventioniert werden (ähnlich dem Budget für Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt).
Der aktuelle Stand des Reformprozesses (2026)
- Politischer Verzug: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte basierend auf einer wissenschaftlichen Studie ursprünglich für 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform angekündigt. Die BAG WfbM kritisierte jedoch zuletzt im Spätsommer 2026 vehement den Stillstand im Reformprozess. Ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung der Gesetzgebung ist weiterhin offen.
- Aktuelle Lohnzusammensetzung: Bis zur gesetzlichen Neuregelung verbleibt das Entgelt starr aufgeteilt in den Grundbetrag (nach Erhöhung durch die BAföG-Kopplung bei 133 Euro), das Arbeitsförderungsgeld (52 Euro) sowie ein leistungsabhängiges Steigerungsentgelt (i.d.R. zwischen 1 und 150 Euro).
- Wachsender rechtlicher Druck: Da sich die gesetzliche Reform verzögert, wehren sich Beschäftigte zunehmend auf dem Rechtsweg. So sorgte eine Klage vor dem Arbeitsgericht Münster für Aufmerksamkeit, bei der ein Werkstattmitarbeiter den regulären Mindestlohn einfordert und damit einen Präzedenzfall für das gesamte deutsche System anstrebt.
Zitat 3 Ende.
Nebenbei sei die Bemerkung erlaubt:
Auch die AfD plädierte im Wahlprogramm für die Bundestagswahl im Februar 2025 für die Einführung eines Mindestlohns für Werkstatt-Beschäftigte:
Zitat 4 aus dem Wahlprogramm der AfD zur Bundestagswahl damals im Februar 2025 auf Seite 22/23:
„Behinderten in Werkstätten möchten wir durch Mittelumschichtung den Erhalt des Mindestlohns ermöglichen: ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Einschränkungen ist unser übergeordnetes Ziel.“
Zitat 4 Ende.
Link und Quellenangabe:
https://www.afd.de/wahlprogramm25/

(Bildnachweis: Screenshot aus dem BTW 2025 Wahlprogramm – Alternative für Deutschland)
Bis es zu einer Reform des Werkstattentgelts kommt, wird also sicherlich noch einige Zeit verstreichen. Die Rentenkommission, die von der derzeitigen Bundesregierung („Große Koalition“) für die Rentenreform eingesetzt worden war, hatte im Punkt 19 in ihrem Bericht auf den Seiten 47-49 Folgendes vorgeschlagen:
Zitat 5:
Empfehlung 19
"Die Kommission empfiehlt, die Anrechnungsregeln in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung so zu gestalten, dass Personen, die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, im Alter mehr verfügbares Einkommen haben als Personen, die keine oder geringe Beiträge geleistet haben. Die Kommission empfiehlt daher, auch für Personen, die nicht grundrentenzuschlagsberechtigt sind, einen Freibetrag für gesetzliche Renten einzuführen und diesen bei der Konzeption des neuen Leistungssystems im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform zu berücksichtigen."
Zitat 5 Ende.
Link und Quellenangabe:
Vorgesehen ist dabei, dass Teile der eigenen Altersvorsorge oder der gesetzlichen Rente bei Bezug von Grundsicherung (Sozialhilfe im Alter) nicht mehr voll angerechnet werden, um den Abstand zum reinen Sozialleistungsniveau zu vergrößern. Mit anderen Worten:
Ein bestimmter Prozentsatz der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) würde bei dieser Empfehlung nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden („Freibetrag“).
Das wäre bei einem Freibetrag von 20 % bezogen auf eine EM-Rente von 900 € ein Einkommensplus von netto 180 €.
Problem hierbei ist: Nicht jeder Werkstattbeschäftigte hat Anspruch auf eine EM-Rente, und auch nicht jeder Werkstattbeschäftigte hat Anspruch auf Grundsicherung. Der überwiegende Anteil der Werkstattbeschäftigten lebt entweder zu Hause bei der eigenen Familie, in Wohnheimen und hat deswegen nur den Werkstattlohn als alleiniges Einkommen.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – für mich enttäuschend [https://www.rainer-langlitz.de/blog/wie-viel-zeit-darf-eine-regierung-fuer-eine-dringende-reform-verstreichen-lassen/; mein Blogartikel vom 26. September 2026] – hat die Rentenreform am 10. Oktober 2026 auf Frühjahr 2027 verschoben. Die zuständige Ministerin vom BMAS, Bärbel Bas (SPD, geb. am 03. Mai 1968), ist bekanntlich am 12. Oktober 2026 von ihren Ämtern zurückgetreten – angeblich wegen des Todes ihrer Stieftochter, die am 26. September 2026 im Alter von 53 Jahren nach einer schweren, längeren Krankheit verstorben war. Vielleicht war die Belastung für Bärbel Bas doch zu groß, nachdem ihr Ehemann, der SPD-Politiker Siegfried Ambrosius, bereits am 22. September 2020 im Alter von 79 Jahren verstorben war (er erlag den Folgen einer Infektion, die nach einer Operation aufgetreten war. Das Paar war vor seinem Tod 15 Jahre lang liiert und davon fünf Jahre verheiratet).
Nun ist Alexander Schweitzer Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Politik ist spannend.
Politik ist wichtig.
Politik ist jedoch vor allem schwierig und sollte verantwortungsbewusst im Sinne des Mandates ausgeübt werden.
Deshalb letzte Statements meinerseits an dieser Stelle in Form eines Kommentars 2:
Politik reagiert oftmals nur auf div. Missstände. Politik agiert oftmals zu wenig vorausschauend im präventiv-antizipierenden Sinne.
Besonders die Künstliche Intelligenz wird in der Zukunft massenhaft Arbeitsplätze weg-rationalisieren.
Dazu kommen Krisen- und Kriegsgebiete weltweit, als das wären:
- Russland/Ukraine
- Israel/Palästina/Iran (Straße von Hormus), Naher Osten
- China/Taiwan
etc.
Energieknappheit (natürliche Ressourcen wie Öl, Erdgas, Kohle werden nicht ewig vorhanden sein) bzw. teure Energie in Deutschland bewegt und zwingt fast schon die großen Industriestandorte in Deutschland zum Abwandern aus Deutschland.
Die Inflationsrate in Deutschland lag im September 2026 bei 3,3 %:
Der Anstieg geht vor allem auf massiv gestiegene Energiepreise (+14,9 %) zurück. Kraftstoffe wurden um 37,1 % teurer, und Heizöl schoss sogar um fast 75 % nach oben.
Inflation bedeutet Kaufkraftverlust durch steigende Preise bei meist gleich bleibenden oder nur marginal angepassten Löhnen bzw. Sozialleistungen wie Grundsicherung.
Menschen mit hohem Einkommen berührt die Inflation nur am Rande. Hohe Mieten, hohe Energie- und Lebenshaltungskosten trifft vor allem die mittlere Schicht der Gesellschaft!
Wie will Politik auf all diese Probleme noch reagieren? Muss das Kind erst in den Brunnen gefallen sein oder könnte man seitens der Politik auch antizipierend und im Vorfeld präventiv agieren?
Deswegen:
Politik ist spannend.
Politik ist wichtig.
Politik ist schwierig.
Politik sollte verantwortungsbewusst ausgeübt werden.
Ich versuche, es positiv zu sehen. Ich versuche, keine Angst zu entwickeln, und ich halte es mit Friedrich Schiller, der einmal gesagt haben soll:
„Das Übel, was uns trifft, ist selten oder nie so schlimm als das, welches wir befürchten.“
Schiller beschreibt darin das menschliche Phänomen, dass ausgemalte Zukunftssorgen und Ängste oft viel schwerer wiegen als die tatsächlichen Probleme, wenn sie dann eintreffen.
Das Leben ist etwas Gutes und zu Bejahendes, bleibt aber für die meisten Menschen eine Herausforderung!
Rainer Langlitz
