Strafanzeige gegen 599 deutsche Politiker wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit

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Strafanzeige gegen 599 deutsche Politiker wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Montag 18 Dez 2023
Strafanzeige gegen 599 deutsche Politiker wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit

Die Rechtsanwaltskanzlei von Rechtsanwalt Ralf Ludwig hat am 08./09./10. Dezember 2023 Strafanzeige gegen 599 Politiker wegen des Verdachts des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gestellt gem. Art. 7 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 8, Nr. 10 VStGB.

VStGB steht für "Völkerstrafgesetzbuch":


Zum Inhalt des Völkerstrafgesetzbuches:

Teil 1 Allgemeine Regelungen  
§ 1 Anwendungsbereich  
§ 2 Anwendung des allgemeinen Rechts  
§ 3 Handeln auf Befehl oder Anordnung  
§ 4 Verantwortlichkeit militärischer Befehlshaber und anderer Vorgesetzter  
§ 5 Unverjährbarkeit

Teil 2 Straftaten gegen das Völkerrecht
Abschnitt 1 Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit  
§ 6 Völkermord  
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Abschnitt 2 Kriegsverbrechen  
§ 8 Kriegsverbrechen gegen Personen  
§ 9 Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte  
§ 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme  
§ 11 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung  
§ 12 Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Mittel der Kriegsführung

Abschnitt 3 Verbrechen der Aggression  
§ 13 Verbrechen der Aggression

Abschnitt 4 Sonstige Straftaten  
§ 14 Verletzung der Aufsichtspflicht
§ 15 Unterlassen der Meldung einer Straftat  Anlage (zu § 8 Abs. 6 Nr. 1)

Die Homepage des Rechtsanwalts Ralf Ludwig:

Der Kläger, RA Ralf Ludwig, beruft sich in seiner Strafanzeige auf folgenden Text im § 7 (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) des VStGB:

"(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
 
1. einen Menschen tötet,
8. einem  anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden,  insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art,  zufügt,
10. eine  identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus  politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder  religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach  den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten  Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich  einschränkt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit  lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit  Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8  bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft."

In diesem Zusammenhang muss auch das Zentrum zur Aufarbeitung, Aufklärung, juristischen Verfolgung  und Verhinderung von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund  der Corona-Maßnahmen (ZAAVV) genannt werden.

Link zur Homepage des ZAAVV:

Initiator des ZAAVV ist ebenfalls der Rechtsanwalt Ralf Ludwig.

Auf der Startseite des ZAAVV lesen wird (Zitat):

"Die Ziele des ZAAVV sind in seinem Namen enthalten:
Aufarbeitung
Aufklärung
juristische Verfolgung sowie
Verhinderung
von Verbrechen gegen die Menschheit aufgrund der Corona-Maßnahmen.
*Angelehnt an Art. 7 Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Die teilweise willkürlichen Corona-Maßnahmen und die schnell aufgebaute Akzeptanz in der Bevölkerung  haben gezeigt, wie einfach eine Gesellschaft manipuliert werden kann  und wie schnell Menschenrechtsverletzungen salonfähig werden. Um eine Wiederholung in der Zukunft zu  verhindern, sind Aufarbeitung, Aufklärung und juristische Verfolgung der  Geschehnisse bedeutend. Die Aufarbeitung bringt den Umfang des erfolgten Unrechts zu Tage und legt den Grundstein für Veränderungen. Die Aufklärung dient der Bewusstseinsschärfung und der Übernahme von Eigenverantwortung. Die juristische Verfolgung führt den  Verantwortlichen vor Augen, dass ihr Verhalten nicht konsequenzenlos  bleibt. Dabei steht nicht zwangsläufig der Aspekt einer möglichen  Bestrafung im Vordergrund."

Zitat Ende.

Über folgenden Link des ZAAVV kann man die eingereichten Strafanzeigen einsehen:

a) gegen Politiker des Bundestages

b) gegen Richter am Bundesverfassungsgericht

c) gegen Politiker des Bundesrats

d) gegen den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier

Diese Akteure sollen also eine Strafanzeige bekommen:

  • 568 Bundestagsabgeordnete*, die am 10. Dezember 2021 mit „Ja“ für die einrichtungsbezogene Impfpflicht stimmten.
  • 16 Mitglieder des Bundesrats, die das Gesetz durchwinkten.
  • Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der das Gesetz ausfertigte.
  • Stephan Harbarth, Präsident des  Bundesverfassungsgerichtes und 7 weitere Richter des Ersten Senats, die  im April 2022 Eilanträge gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht  abgeschmetterten.
  • Ex-Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU), die im November 2021 die bis heute bestehende Impfpflicht für Soldaten anordnete.
  • 5 Richter am Bundesverwaltungsgericht, die diesen Befehl als rechtmäßig erklärten.
* ursprünglich waren es 570, zwei sind zwischenzeitlich verstorben

Wie sah die namentliche Abstimmung im Bundestag am 10. Dezember 2021 hinsichtlich "Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19, Gesetzentwurf SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP" aus?

Dazu folgender Link:

Link zur Drucksache 20/188:

Link zur Drucksache 20/250:

Auf folgender Seite lesen wir zu dieser Aktion der Strafanzeige (Zitat):

"Der Staat darf kein Leben gefährden, um andere Leben zu schützen

„Verbrechen gegen die  Menschlichkeit“, das dürfte in den Ohren einiger Kritiker geradezu  größenwahnsinnig klingen. Wäre es nicht auch eine Nummer kleiner  gegangen?

Rechtsanwalt Ralf Ludwig, einer der  Initiatoren, sagte NIUS dazu: „Kein Mensch darf zum Objekt staatlichen  Handelns werden. Macht der Staat einen Teil der Zivilbevölkerung  zielgerichtet zum Objekt seines Handelns und wird dadurch auch nur ein  Mensch getötet, dann ist das nach dem Völkerstrafgesetzbuch ein  Verbrechen gegen die Menschheit. Das ist eine nüchterne juristische  Argumentation.“

Bei der Aktion  gehe es nicht nur um die Verfolgung und Durchsetzung juristischer  Ansprüche, so Ludwig. Die Kampagne unter dem Motto „Wer die  Menschenwürde verletzt, gehört bestraft!“ soll zur Aufarbeitung der  Corona-Zeit beitragen und eine breite Diskussion in Medien und  Öffentlichkeit anstoßen.

Das zentrale Argument der  Juristen, die die Strafanzeigen ausgearbeitet haben, besteht in dem im  Grundgesetz verankerten Grundsatz, dass der Staat kein einziges  Menschenleben gefährden darf, um andere Leben zu schützen."

Zitat Ende.

Quellenangabe und Link:

Weiterhin lesen wir auf der Webseite von NIUS über den o. g. Link (Zitat):

"Aber es wurden doch so viele Leben durch die Impfung gerettet ...“

Das oft gehörte Argument, man habe Millionen Menschenleben gerettet und deshalb eine sehr geringe Anzahl Impftoter als Kollateralschaden in Kauf nehmen müssen, sei juristisch unhaltbar, so Ludwig. Er erklärt aber auch, was GEGEN den Erfolg der Strafanzeigen sprechen könnte: „Laut Artikel 46  Absatz 1 des Grundgesetzes dürfen Parlamentarier nicht wegen ihres Abstimmungsverhaltens bestraft werden. Zudem könnten die Politiker bestreiten, vorsätzlich gehandelt zu haben. [...]


Gang zum Internationalen Gerichtshof in Den Haag

Sollte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen die 599 angezeigten Politiker und Richter aus diesen oder anderen Gründen nicht aufnehmen, wollen die Corona-Anwälte vor den Internationalen Strafgerichtshof ziehen. „Wenn die deutschen Behörden nicht in Aktion treten, ist der Weg nach Den Haag frei“, so Ludwig. „Egal wie es ausgeht, wir werden hartnäckig bleiben.“

Zitat Ende.

Quellenangabe und Link:
a.a.O.

Ich persönlich wünsche dem Rechtsanwalt Ralf Ludwig und den weiteren Akteuren viel Erfolg und gutes Gelingen, denn auch ich habe in vehementer Art und Weise jede Art von Impfpflicht nicht gut geheißen, abgelehnt und verurteilt.

Wer als Politiker seine Machtstellung leichtfertig/fahrlässig (unbedacht und vorschnell; in verantwortungsloser Weise gedankenlos), mutwillig (aus Absicht, provozierender Boshaftigkeit, Leichtfertigkeit geschehend) oder vorsätzlich (ganz bewusst und absichtlich) missbraucht und damit seine Bereitschaft zeigt, anderen Menschen Schaden zuzufügen, muss in besonderer Weise bestraft werden.

In diesem Sinne unterstütze ich von ganzem Herzen die Initiative von Rechtsanwalt Ralf Ludwig.

Rainer Langlitz



Anhang:
Strafanzeige von Rechtsanwalt Ralf Ludwig gegen Prof. Dr. Karl Lauterbach vom 08. Dezember 2023:
































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