COVID-19-Impfstoffkaufvertrag: Die Webseite TKP einerseits und der Tweet vom 26. Oktober 2023 andererseits über das Durchsickern der Kaufvertragsbedingungen zwischen der EU-Kommission und Pfizer über den COVID-19-Impfstoff ("COVID-19-Impfstoffkaufvertrag")

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COVID-19-Impfstoffkaufvertrag: Die Webseite TKP einerseits und der Tweet vom 26. Oktober 2023 andererseits über das Durchsickern der Kaufvertragsbedingungen zwischen der EU-Kommission und Pfizer über den COVID-19-Impfstoff ("COVID-19-Impfstoffkaufvertrag")

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Dienstag 21 Nov 2023
COVID-19-Impfstoffkaufvertrag: Die Webseite TKP einerseits und der Tweet vom 26. Oktober 2023 andererseits über das Durchsickern der Kaufvertragsbedingungen zwischen der EU-Kommission und Pfizer über den COVID-19-Impfstoff ("COVID-19-Impfstoffkaufvertrag")

Aus dem geleakten Vertrag über den COVID-19-Impfstoffkauf wird deutlich, dass die Mitgliedstaaten der EU von Pfizer vertraglich verpflichtet wurden einzuräumen, dass Langzeitnebenwirkungen, die Wirksamkeit und unerwünschte Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoffes unbekannt ("are not currently known") sind.

Der zuvor geheim gehaltene Vertrag zwischen der EU und Pfizer über den Kauf des COVID-19-Impfstoff ist nun durchgesickert ("geleaked"): Der geheime COVID-19-Impfstoffkaufvertrag, den die Europäische Kommission mit Pfizer unterzeichnet hat, ist nun im Internet einsehbar.

Dieser Vertrag zwischen EU und Pfizer über den COVID-19-Impfstoffkauf legt offen, dass die Langzeitnebenwirkungen, die Wirksamkeit und die unerwünschten Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoffes unbekannt sind. Der Vertrag zwischen der EU und Pfizer über den COVID-19-Impfstoffkauf verpflichtet auf Seite 48/49 die teilnehmenden Mitgliedstaaten (auf Seite 57 des o. g. Vertrages aufgeführt) einzuräumen, dass die Langzeitnebenwirkungen, die Wirksamkeit und auch die unerwünschten Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoffes unbekannt sind.

Diese Einräumung finden Sie neben den folgenden Seiten 1, 2, 3, 4, 5 auf der Seite 48 + 49 des o. g. Vertrages mit entsprechender Übersetzung der Passagen von Seite 48 und 49 (im roten Rahmen markiert):








Auf Seite 48 (Nr. 4) und auf Seite 49 des Vertrages lesen wir (Zitat):

"The Participating Member State acknowledges that the Vaccine and materials related to the Vaccine, and their components and constituent materials are being rapidly developed due to the emergency circumstances  of the COVID-19 pandemic and will continue to be studied after provision of the Vaccine to the Participating Member States under the APA. The Participating Member State further acknowledges that the longterm effects and efficacy of the Vaccine are not currently known and that there may be adverse effects of the Vaccine that are not currently known. Further, to the extent applicable, the Participating Member State acknowledges that the Vaccine shall not be serialized."

"Der teilnehmende Mitgliedstaat erkennt an, dass der Impfstoff und die mit dem Impfstoff verbundenen Materialien sowie ihre Bestandteile und Bestandteile aufgrund der Notfallumstände der COVID-19-Pandemie rasch entwickelt werden und nach der Bereitstellung des Impfstoffs für die teilnehmenden Mitgliedstaaten im Rahmen des APA weiter untersucht werden. Der teilnehmende Mitgliedstaat räumt ferner ein, dass die Langzeitwirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass es Nebenwirkungen des Impfstoffs geben kann, die derzeit nicht bekannt sind. Darüber hinaus erkennt der teilnehmende Mitgliedstaat, soweit zutreffend, an, dass der Impfstoff nicht serialisiert werden darf."


Unknown ("are not currently known") longterm effects = unbekannte Langzeitnebenwirkungen
Unknown ("are not currently known") efficacy = unbekannte Wirksamkeit
Unknown ("are not currently known") adverse events = unbekannte Nebenwirkungen

Was soll man dazu noch sagen?

Rainer Langlitz



Anmerkungen:

APA (siehe Seite 54) = Advance Purchase Agreements = Vorabkaufvertragsklauseln

Link zum o. g. Tweet vom 26. Oktober 2023 bei X:

Link zur Seite www.tkp.at, wo alle Seiten des o. g. Vertrages als PDF-Datei einsehbar sind:



tkp = Blog für Science und Politik
Herausgeber ist Dr. Peter F. Mayer (Niederösterreich).
Studium: Physik
Frühere journalistische Tätigkeit:
Herausgeber und Chefredakteur Telekom-Presse (1999 – 06/2017)
Herausgber pfm – Magazin für Infrastruktur und Technologie (2005 – 2010)
Chefredaktion HighTech Presse der Die Presse (1994 – 2002)
Beiträge für Die Presse, Salzburger Nachrichten, ORF, Profil, Wienerin und andere

Der o. g. Vertrag ist außerdem einsehbar unter:


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