Weltgesundheitstag 2023: Gesundheit für alle

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Weltgesundheitstag 2023: Gesundheit für alle

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Freitag 07 Apr 2023
Weltgesundheitstag 2023: Gesundheit für alle

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Art 2 GG).

Am 07. April eines jeden Jahres begehen wir weltweit den Weltgesundheitstag.

Zitat aus Wikipedia (Link, hier) (Aufruf vom 07.04.2023):

"Der Weltgesundheitstag ist ein weltweiter Aktionstag der 1948 gegründeten Weltgesundheitsorganisation (WHO) und wird seit 1954 jährlich am 7. April begangen. Jedes Jahr rückt die WHO ein Gesundheitsproblem vorrangig in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. Dabei geht es zunehmend um die Entwicklung nationaler Gesundheitssysteme. In Deutschland wurde der Tag mehr und mehr zu einer Informationsplattform für Gesundheitsberufe mit Fachtagungen und Kongressen."

Zitat Ende.

Auf der Seite der WHO lesen wir (Zitat):

"In diesem Jahr wird am 7. April [sc. 2023] der 75. Jahrestag der Gründung  der WHO begangen. 1948 kamen die Länder der Welt zusammen, um die  Sonderorganisation der Vereinten Nationen ins Leben zu rufen, mit der  Zielsetzung, die Gesundheit zu verbessern, Sicherheit für die Welt zu  gewährleisten und den Schwächsten zu helfen – damit alle Menschen  überall auf der Welt ein Höchstmaß an Gesundheit und Wohlbefinden  erreichen können."

Zitat Ende.

Quelle: Link, hier(Aufruf vom 07.04.2023)

Bezeichnenderweise (?) fallen zugleich heute am 07. April 2023 auch viele weitere Corona-Maßnahmen in Deutschland, was ich für gut heiße.

Dazu lesen wir auf der Seite der Deutschen Bundesregierung (Zitat) "Was noch bis 7. April gilt":

"Welche bundesweiten Maßnahmen gelten noch bis zum 7. April?

Noch bis 7. April 2023 gelten bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische  Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen:

  • Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher in Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.

Zum 2. Februar wurde die Maskenpflicht in Zügen und Bussen des Fernverkehrs ausgesetzt. Zum 1. März sind weitere Schutzmaßnahmen weggefallen.

Welche Maßnahmen können die Länder noch bis zum 7. April anordnen?

Das  Infektionsschutzgesetz § 28b sieht darüber hinaus bis 7. April 2023  vor, dass die Länder weitergehende Regelungen erlassen können, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen  Infrastruktur zu gewährleisten. Das kann etwa die Maskenpflicht im  öffentlichen Personennahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Innenräumen sein. Möglich ist auch eine Testpflicht in Schulen und Kitas. Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder  eine bestimmte Region eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest,  können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Das kann etwa eine  Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich sein, wenn der  Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Oder Groß-  und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen oder Veranstaltungen im  Freizeit-, Kultur- und Sportbereich können zum Beispiel verpflichtet werden, Hygienekonzepte zu erstellen."

Zitat Ende.

Quellenangabe: Link, hier (Aufruf vom 07.04.2023)

In einem anderen Artikel auf der Seite der Deutschen Bundesregierung lesen wir dazu (Zitat):

"Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus

Zum 7. April [sc. 2023] läuft der rechtliche Rahmen für die  Corona-Schutzmaßnahmen aus. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen  Pflichten fallen weg – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines  Krankenhauses oder Pflegeheimes. Auch in anderen Fällen gibt es keine  Auflagen mehr."

Zitat Ende.

Quellenangabe: Link, hier (Aufruf vom 07.04.2023)

Zur Erinnerung: Heute vor 1 Jahr am 07. April 2022 sind auch die Impfpflicht-Anträge für eine Allgemeine Impfpflicht im Deutschen Bundestag zurecht (!) gescheitert.
 
Trotzdem finde ich dafür immer noch keine Worte: Wie konnte man nur eine Corona-Impfpflicht-Debatte führen, für eine Allgemeine Impfpflicht plädieren und sogar eine einrichtungsbezogene Impfpflicht einführen angesichts einer Chemie, die nur eine bedingte Zulassung erhalten hatte und die in einem Schnellverfahren zugelassen worden war? Allein der Gedanke (!) für solch ein Vorhaben einer Allgemeinen Impfpflicht angesichts dieser nur bedingt zugelassenen Chemie ist m. E. schon fahrlässig!

Also:

Der 07. April bleibt für mich als guter Tag für Deutschland in meiner Erinnerung bestehen.


 
"DANKE" (!) an jede(n) einzelne(n) Parlamentarier*in, der/die am 07.04.2022 im Deutschen Bundestag mit "NEIN" abgestimmt hat.
 
Und jetzt soll das Corona-Virus also an Gefährlichkeit verloren haben? Ich bin immer noch der Meinung, dass die ganze Situation um das Corona-Virus und die damit verbundenen politischen Maßnahmen schleierhaft sind. Deshalb ist eine Corona-Aufarbeitung weiterhin dringend erforderlich!

Aber sei es d'rum: Die Maßnahmen sind jetzt wohl vorbei! Und hoffentlich bleiben wir alle wach, wenn wieder solche Dinge posaunt werden und irgendwann wieder 'mal so eine Chemie unter die Menschen gebracht werden soll!

Menschen sind keine Versuchskaninchen!

Im Grundgesetz für Deutschland steht klar und eindeutig:

"Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit." (Art 2 GG).

Allerdings hat sich BioNTech ja nun der Krebsbekämpfung hingegeben.

Zitat aus der Seite von BioNTech:

"Wir bei BioNTech sind davon überzeugt, dass das Immunsystem der  ausschlaggebende Faktor für den Behandlungserfolg bei Krebs, Infektionskrankheiten und anderen schweren Erkrankungen ist. Als  Entwickler von Immuntherapien verfügen wir über ein tiefgreifendes Verständnis der zugrundeliegenden Mechanismen des Immunsystems, die es  ermöglichen, sowohl externe Bedrohungen wie Infektionskrankheiten, als  auch interne Bedrohungen wie Krebs effektiv zu bekämpfen. Unser Ziel ist  es, dieses Fachwissen in Therapien und Impfstoffe umzusetzen, die  sowohl für den Einzelnen als auch für die gesamte Menschheit den  entscheidenden Unterschied machen können.
      
Onkologie
Krebs ist eine verheerende Krankheit und stellt weltweit nach wie vor  eine enorme Belastung dar. Da jede Krebsart einzigartig ist, sind wir  der Überzeugung, dass wir mit Immuntherapien das geeignete Werkzeug an  der Hand haben, um jede Form von Krebs auf die jeweils passende Art und  Weise zu behandeln. Deshalb haben wir eine Reihe von  Technologieplattformen und Therapieansätzen entwickelt, mit dem Ziel,  optimale Behandlungsmöglichkeiten für jede Tumorerkrankung zu finden.
 
Infektionskrankheiten
Wir sind davon überzeugt, dass die Technologie, die unserem  COVID-19-Impfstoff zugrunde liegt, das Potenzial hat, auch eine Reihe anderer Infektionskrankheiten zu bekämpfen. Unser COVID-19-Impfstoffansatz hat mehrere Vorteile gegenüber der Entwicklung herkömmlicher Impfstoffe. Dieses Wissen möchten wir auf die Entwicklung neuer mRNA-Impfstoffprogramme gegen Krankheiten wie Malaria, Tuberkulose und HIV übertragen, die eine massive Gesundheitsbelastung darstellen."

Zitat Ende.

Quellenangabe: Link, hier (Aufruf vom 07.04.2023)

Bleibt an dieser Stelle nur zu wünschen und zu hoffen, dass jene Krebs-therapeutischen Mittel, die nun BioNTech herstellen will, besser überprüft werden, was die Zulassung betrifft, als jene Corona-Spike-Stoffe.


Rainer Langlitz


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