Was bedeutet es, wenn offiziell digitale Währungen eingeführt werden im Zusammenhang mit der Abschaffung des Bargelds?

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Was bedeutet es, wenn offiziell digitale Währungen eingeführt werden im Zusammenhang mit der Abschaffung des Bargelds?

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Freitag 10 Feb 2023
Was bedeutet es, wenn offiziell digitale Währungen eingeführt werden im Zusammenhang mit der Abschaffung des Bargelds?

Kennen Sie noch Unternehmen, die eine Bargeldkasse führen - einmal abgesehen vom Einzelhandel?

Das Bargeld wird früher oder später der Vergangenheit angehören.

Stattdessen sind die Überlegungen zur Einführung von digitalen Währungen in vollem Gange und gehen ständig weiter.

Man spricht derzeit vom "digitalen Euro".

Was bezeichnet man eigentlich als eine "Währung"? Und wie sähe eine digitale Währung aus?

Wikipedia schreibt in seinem Artikel "Währung" (Aufruf vom 31.12.2022; Link, hier, Zitat:)

"Eine Währung (von mittelhochdeutsch werunge „Gewährleistung“) ist im weiteren Sinne die Verfassung und Ordnung des gesamten Geld­wesens eines Staates,[1] die insbesondere die Festlegung des Münz- und Notensystems innerhalb des Währungsraums betrifft. Der Währungsraum ist dabei der Geltungsbereich einer Währung als Zahlungsmittel.  Sie ermöglicht den Transfer von Waren und Dienstleistungen, ohne eine  Gegenleistung in Form von anderen Waren und Dienstleistungen zu liefern. Als Währung oder Währungseinheit wird auch die vom Staat anerkannte Geldart (das gesetzliche Zahlungsmittel eines Landes)[2] bezeichnet. In diesem Fall ist Währung dann eine Unterform des Geldes. Die meisten Währungen werden an den internationalen Devisenmärkten gehandelt. Der sich dort ergebende Preis wird als Wechselkurs bezeichnet. Nahezu alle gängigen Währungen basieren inzwischen auf dem Dezimalsystem,  das heißt, es gibt eine Haupteinheit und eine Untereinheit, wobei die  Untereinheit ein dezimaler Bruchteil (i. d. R. ein Hundertstel) des  Wertes der Haupteinheit verkörpert (Dezimalwährung). In Fachkreisen wird die Untereinheit auch Unterwährung genannt. In den jeweiligen Staaten üben der Finanzminister oder die staatliche Zentralbank Kontrolle über die Währung beziehungsweise die Währungspolitik aus. Die Zentralbanken besitzen in nahezu allen westlichen Staaten ein großes Maß an Autonomie, das heißt die Regierung kann gar nicht oder nur in sehr geringem Maße beziehungsweise indirekt auf die Zentralbank einwirken. Ist eine Währung weltweit handel- und umtauschbar, so wird von ihrer Konvertibilität  gesprochen. Wird eine Währung durch Gold und/oder Silber hinterlegt und  ist der Umtausch von Banknoten in das jeweilige Metall jederzeit  möglich, so ist auch in diesem Zusammenhang Konvertibilität gegeben. Derzeit gibt es weltweit über 160 offizielle Währungen, aber nur der US-Dollar und in zunehmendem Maße auch der Euro[3] gelten als internationale Leitwährungen. Daneben gibt es noch Komplementärwährungen, die nur regional neben dem offiziellen Geld als Tauschmittel akzeptiert werden."

Zitat Ende.

Welche Schritte sind erkennbar hin zur Abschaffung des Bargelds?

1. Schritt: Einführung des Giralgeldes bzw. des Buchgeldes zur Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

2. Schritt: Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 4. Mai 2016, die Produktion und Ausgabe der 500-Euro-Banknote gegen Ende des  Jahres 2018 einzustellen und die Europa-Serie der  Euro-Banknoten an 500-Euro-Banknote abzuschaffen.

3. Schritt: Entscheidung des Rates der Europäischen Zentralbank (EZB), ab Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro zu starten.

4. Schritt: Einführung des Sanktionsdurchführungsgesetzes II (SDG II) ab 01.01.2023. Das SDG II regelt das Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien (§ 16a GwG). Im § 16 a Absatz 1 des Geldwäschegesetzes wird folgende weitreichende Verbotsregelung getroffen (Zitat):

"§ 16a Verbot der Barzahlung beim Erwerb von Immobilien

1) Bei  Rechtsgeschäften, die auf den Kauf oder Tausch von inländischen  Immobilien gerichtet sind, kann eine geschuldete Gegenleistung nur  mittels anderer Mittel als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder  Edelsteinen bewirkt werden. 2Dasselbe  gilt für den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften, zu deren Vermögen  unmittelbar oder mittelbar eine inländische Immobilie gehört. 3Übergibt  der Schuldner Bargeld, Gold, Platin oder Edelsteine oder überträgt er  Kryptowerte als Gegenleistung, kann er diese nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung herausverlangen. [...]"

Zitat Ende.

Weitere Schritte folgen sicherlich.

Dazu abschließend das folgende YouTube-Video (Link, hier):

"Das Ende des Bargelds ist besiegelt (totale Überwachung"

Zur Beschreibung dieses Videos (Zitat):

"Haben Sie schon von den neuen, digitalen Währungen gehört? Die Zentralbanken der Welt arbeiten mit Hochdruck an der Einführung von CBDCs (Central Bank Digital Currencies) und auch die EZB plant bereits die Einführung des digitalen Euro für 2026. Aber keine Sorge, sagen sie - Bargeld wird weiterhin existieren. Doch in Schweden ist Bargeld bereits weitgehend verschwunden und auch bei uns wird es zu einem Auslaufprodukt. Wir werden uns heute ansehen, wie der digitale Euro unser Leben verändern wird, wenn Bargeld wie in Schweden verschwindet."

Zitat Ende.

Zur Thematik des digitalen Euros brachte der MDR am 13. Juni 2022 folgenden Artikel:

"
Digitaler Euro: Großes Projekt, wenig Interesse" (Link, hier)

Innerhalb dieses MDR-Artikels werden folgende Headlines gezeigt und erläutert:

  • Teilnahme bei Umfrage liegt derzeit bei 0,004 Prozent
  • Informationen gehen an Bevölkerung vorbei
  • Was ist der "digitale Euro" eigentlich?
  • Wie bekommt man den digitalen Euro?
  • Was bedeutet das für das Finanzsystem?
  • Nur vermeintliche Vorteile?
  • EZB: digitaler Euro als Ergänzung zu Bargeld
  • Nachteil: Anonym Bezahlen nicht möglich
  • Kommt der digitale Euro?

Zitat aus diesem Artikel:

"Was ist der "digitale Euro" eigentlich?
"Ein digitaler Euro wäre eine digitale Form von Zentralbankgeld, konkret  des Euro. Er könnte von der breiten Bevölkerung in ähnlicher Weise  genutzt werden wie Bargeld – nur eben in virtueller Form." So erklärt es  die Deutsche Bundesbank auf ihrer Internetseite und scheinbar ist damit  alles gesagt. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Bisher sind Euro-Scheine und Euro-Münzen alleiniges gesetzliches  Zahlungsmittel. Sie sind Eigentum der Europäischen Zentralbank (EZB).  Ich darf sie besitzen, kann sie zum Einkauf von Waren und  Dienstleistungen nutzen, aber sie gehören mir nicht. Welche Konsequenzen  das für mich als Besitzer des Geldes hat, können all jene  nachvollziehen, die jemals versehentlich Falschgeld besaßen und versucht  haben, damit zu bezahlen. Weil ich nur Besitzer des Geldes, nicht aber  sein Eigentümer bin, hat die EZB das Recht, den falschen Geldschein  einziehen zu lassen, ohne den Nennwert ersetzen zu müssen. Nicht nur das  Fälschen von Geld ist strafbar, auch das Vernichten, denn ich darf das  Eigentum eines anderen natürlich nicht zerstören. Ein digitaler Euro  wäre ebenso Eigentum der EZB. Auch dieses digitale Zentralbankgeld  dürfte ich besitzen und ausgeben, aber es würde mir nicht gehören.

Eigentum der EZB
Für die meisten von uns ist noch schwer vorstellbar, welche Konsequenzen  die Einführung eines digitalen Euros hätte. Schließlich haben wir uns  daran gewöhnt, Beträge auf unseren Bankkonten als "unser Eigentum" zu  betrachten, es zu überweisen, am Geldautomaten abzuheben oder per  Kartenzahlung damit einzukaufen. Daher glauben wir, längst mit  "digitalem Geld" umzugehen. Der digitale Euro aber ist etwas anderes. Nicht der Besitzer, also ich, sondern der Eigentümer, also die EZB,  würde das Recht haben, die zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärten  digitalen Euros in einer digitalen Geldbörse nach eigenem Ermessen  bereitzustellen, mit Strafzinsen zu belegen oder einzuziehen und zu  vernichten. In einer Grundsatzrede von Fabio Panetta, Mitglied des  Direktoriums der EZB, findet sich ein Hinweis darauf. Er spricht von der  "Fähigkeit privates Geld – wie Gelder in Bankeinlagen oder digitalen  Geldbörsen – zum Nennwert in öffentliches Geld umzuwandeln", also in  Banknoten, die – um es nochmals zu sagen – der EZB gehören. Auch der  digitale Euro wird öffentliches Geld sein, also der EZB gehören.

Wie bekommt man den digitalen Euro?
Wie der digitale Euro geschaffen wird, ist bislang unklar. Einige  Fachleute mutmaßen, digitale Euros könnten ähnlich wie  Krypto-Vermögenswerte in Blockchain-Technologie entstehen, also durch  computergenerierte Rechenprozesse. Andere bezweifeln das und kritisieren  gleichzeitig den ungeheuren Energieaufwand, den solche Rechenprozesse  beanspruchen.

Die digitale Brieftasche: Wallet
Jeder Bürger soll eine digitale Brieftasche erhalten, auch "Wallet"  genannt. Sie soll über das Handy oder den PC erreichbar sein und einen  Maximalbetrag speichern. Die Rede ist von 3.000 Euro. Damit kann man  sowohl beim Einkauf im Geschäft, als auch im Internet bezahlen."

Zitat Ende.

Ich bin mir noch nicht sicher, ob wir uns auf eine solche Entwicklung freuen dürfen.

Sicher scheint zu sein, dass mit der geplanten Abschaffung des Bargelds Sanktionierungen (Strafmaßnahmen) des Staates vermehrt möglich gemacht werden.

Es wird darüber hinaus auch mehr Kontrolle durch die EZB und damit durch die Nationalstaaten im Hinblick auf Unternehmen und Endverbraucher möglich gemacht.

Interessante Diskussion bei ViertelnachAcht (Link, hier) über eine mögliche Abschaffung des Bargelds und die potentiellen Folgen:

1.) Dezimierung von persönlichen Freiheitsrechten.
2.) Noch stärkere Überwachung durch den Staat.
3.) Möglichkeit der Bestrafung durch staatliche Institutionen.
4.) Einführung eines Social-Creditsystems à la China.
5./6.) Finanz- und CO2-Budgetierung des einzelnen Bürgers.
7.) Gefahr des Machtmissbrauchs durch eine extreme Regierungspartei und/oder Regierungsform.
8.) Stärkere Sanktionierungsmöglichkeit gegenüber den Bürger*innen.
9.) Ungewisse Entwicklung/Folgen: wie wirkt sich die Maßnahme langfristig aus?
10.) ...

Ich persönlich gehe davon aus, dass die Pläne über die Abschaffung des Bargelds bereits in den Schubladen der Politik liegen und dass nur darauf gewartet wird, bis die Nationalbanken ihr Ok geben.

Rainer Langlitz






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