Kant, die Vernunft und der Abrutsch der Regierung in die Unmündigkeit

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Kant, die Vernunft und der Abrutsch der Regierung in die Unmündigkeit

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Donnerstag 18 Nov 2021
Kant, die Vernunft und der Abrutsch der Regierung in die Unmündigkeit

Von der Notwendigkeit der Kontrolle der Legislative durch die Judikative

Wenn ein Staat fast 30.000 (!) Intensivbetten abbaut und sich gleichzeitig über eine Überlastung der Intensivstationen beklagt, dann ist das eine contradictio in se.

Wenn eine Staatsregierung darüber hinaus ihren Bürgerinnen und Bürgern auch noch vorschreiben will, in restriktiver und zwingender Weise Gesundheit zu forcieren, dann leben Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in einem freien, demokratischen Land.

Man kann daraus den Schluss ziehen, dass mit allen Mitteln der Macht versucht wird,

a) Zwang auszuüben.

b) Kosten einzusparen.

c) Freiheit und Demokratie zu reduzieren.

Ja, ich wäre durchaus dafür, dass ein Belohnungssystem installiert wird:

Wer sich gesund verhält und insofern das Gesundheitssystem weniger belastet, der soll entlastet werden - ähnlich wie im Steuersystem.

Wie wollte der große Philosoph Immanuel Kant aber den Begriff "Aufklärung" verstanden wissen?

„Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Muthes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Sapere aude! Habe Muth, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen! ist also der Wahlspruch der Aufklärung.“

Kant sagt also:

Das eigene Denken muss im Idealfall unabhängig von der Leitung eines Dritten funktionieren.

Der Mensch muss aufgeklärt sein und werden!

Aufgeklärt nach Kant ist, wer mündig ist.

Mündig-Sein bedeutet die Fähigkeit, denken zu können und sich intellektuell zu verhalten ohne (!) Leitung eines anderen.

Wer sich dazu entschließt, nicht selbst denken zu wollen... (und)
... wer sich dazu entschließt, die Leitung durch einen anderen zu brauchen... den nennt Kant selbstverschuldet unmündig.

Es gibt - so konzediert Kant - auch Menschen, die nicht selbst denken können. Hier exkludiert Kant Menschen, die diese Fähigkeit des selbstständigen Denkens nicht haben.

Wer jedoch diese Fähigkeit hat und sie nicht anwendet, den bezeichnet Kant als selbstverschuldet unmündig.

Wer nun aufgeklärt ist, ist nach Kant mündig und braucht die Leitung eines Dritten nicht (!).

Wer aufgeklärt ist, ist ein mündiger Mensch.

Wer aufgeklärt ist, verhält sich vernünftig.

Die Vernunft ist mithin das höchste anwendbare Geschenk innerhalb des Menschlichen.

Der Staat darf nach Kant einem aufgeklärten Menschen nicht (!) die Vernunft dieses aufgeklärten Menschen in Frage oder in Abrede stellen oder gar etwas gegen dessen Vernunt diktieren wollen.

Die Freiheit der Vernunft stünde durch das Diktat des Dritten in Gefahr.

Der Staat darf also Menschen, die in der Lage sind, sich ihres eigenen Verstandes bedienen zu können, die also aufgeklärt und mündig sind, nicht zwingen, gegen die Vernunft zu einer Tat und zu einem Verhalten zu treiben.

Kant geht davon aus, dass der/die, die in der Lage sind, sich vernünftig zu verhalten, quasi in sich ein hohes Ethos und insofern eine hohe Ethik an den Tag legen.

Dies unterstreicht Kant mit dem moralischen Prinzip des "kategorischen Imperativs":

Dieser Imperativ befieht sozusagen dem Selbst (sc. der eigenen Person), sich angemessen (sozial kompetent) zu verhalten.

Die Frage ist nun, verhalten sich der Staat und seine Regierung überhaupt noch aufgeklärt? Ist die Staatsregierung insofern überhaupt noch mündig? Denkt die Staatsregierung überhaupt noch selbstständig oder ist sie lobbyistisch gelenkt?

Muss also in diesem Fall sogar die Regierung mehr aufgeklärt werden?

Derzeit lässt sich die Regierung m. E. einseitig von Lobbyisten und einseitig (!) von Epidemiologen und Virologen beraten.

Die Regierung hört fast ausschließlich auf die Meinung der Seite "A".

Die Seite "B" scheint die Regierung innerhalb der Corona-Pandemie nicht aufnehmen zu wollen.

Folglich erleben wir derzeit eine nicht (!) aufgeklärte Regierung, weil sie die Seite "B" gar nicht an- bzw. ausspricht.

Hierin liegt derzeit ein massives Problem unserer Demokratie!

Das Vernunft-Prinzip, das im 18. Jahrhundert das Zeitalter des Idealismus prägte, gerät derzeit im 21. Jahrhundert komplett in eine gefährliche Schieflage zu geraten.

Hier müsste seitens der Gerichte entschieden korrigiert werden!

Solange sich die Regierung weigert, die Seite "B" anzuhören, verhält sich die Regierung unaufgeklärt und ist insofern nicht mündig.

Die Regierungen erlassen derzeitig Beschlüsse, die alles andere als ausgewogen sind:

Zurecht hat jüngst ein Gericht (der Verwaltungsgerichtshof, VGH, Link, hier) in Bayern die im März 2020 verhängte Ausgangssperre in Bayern wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit als unwirksam erklärt.

Zitat aus dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Bayern zum Urteilsspruch gemäß "20 N 20.767":

"I. Es wird festgestellt,  dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung  vom 27. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 158), zuletzt geändert durch § 1  der Verordnung zur Änderung der Bayerischen  Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 31. März 2020 (BayMBl. 2020 Nr.  162) unwirksam war.
II. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.
III. Die Revision wird zugelassen."

Zitat Ende.

Wenn nun bereits eine Ausgangsbeschränkung als Einschnitt in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger Bayerns als unwirksam erklärt wird seitens der Judikative, um ein wieviel mehr müsste eine Impfpflicht als noch härteren Eingriff in die Unversehrheit des persönlichen Körpers und als sogar strafbare Handlung bzw. als strafbaren Versuch bezeichnet werden?

Das Infektionsschutzgesetz bewegt sich hierbei im Paragraphen 20 Abs. 6 in einem extremen Widerspruch zum Strafgesetzbuch.

Hierbei müssen die Gerichte (Judikative) die Verhältnismäßigkeit feststellen.

Bestand überhaupt bzw. besteht jetzt noch eine epidemische Lage von nationaler Tragweite?

Selbst die sich neu konstituierende Bundesregierung (Legislative) ist nun der Auffassung, dass eine solche epidemische Lage nicht mehr besteht.

Insofern bedarf es keiner (!) Pflicht und keines Zwanges, die gesamte Bevölkerung entgegen ihres Willens zwangsweise einer Zwangsimpfung zuzuführen.

Darüber hinaus müssten - würde die epidemische Lage von nationaler Tragweite weiterhin aufrecht erhalten werden - die Gerichte über die Verhältnismäßigkeit (Angemessenheit gemäß Vernunft) einer Impfpflicht befinden und entscheiden.

Hierbei erkennt man, wie wichtig Gerichte im Bereich der Judikative als Kontrollmechanismus der Legislative innerhalb einer Demokratie sind.



Rainer Langlitz


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