Deutschland und die untergehende Demokratie - Deutschland und die endlose Pandemie - Deutschland unter permanentem Impfzwang

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Deutschland und die untergehende Demokratie - Deutschland und die endlose Pandemie - Deutschland unter permanentem Impfzwang

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Donnerstag 02 Dez 2021
Deutschland und die untergehende Demokratie - Deutschland und die endlose Pandemie - Deutschland unter permanentem Impfzwang

Ist die deutsche Bürgerin und der deutsche Bürger in Zukunft verpflichtet, sich alle fünf Monate mit mRNA impfen zu lassen, um Freiheit und Grundrechte gewährt zu bekommen?


"Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber." (Bertolt Brecht)

Heute wurde der weitere Untergang der Demokratie der Bundesrepublik Deutschland dokumentiert und beschlossen.

Wir erleben derzeit eine zwanghafte, kontrollierende, ordnungswütende Politik.

Wenn eine Regierung derartig zwanghaft vorgeht, dann kann man mutmaßen, wieviel Angst diese Politikerinnen und Politiker haben.

Wir haben es hierbei mit extremer, restriktiver Sicherheitspolitik à la Notstandsgesetzgebung von 1967/1968 zu tun.

Die ersten Pläne für Notstandsgesetze wurden bereits 1956 vom Bundesinnenministerium vorgelegt, es folgten weitere Entwürfe in den Jahren 1958, der sogenannte Schröder-Entwurf, 1963, der sogenannte Höcherl-Entwurf, 1965, der sogenannte Benda-Entwurf, und 1967, der sogenannte Lücke Entwurf.

Die Notstandsgesetze waren in der Zeit des Kalten Krieges in der Nachkriegszeit in Deutschland installiert worden.

Die Notstandsgesetze sollten in Deutschland im Falle eines Angriffs der Sowjetunion bzw. durch einen etwaigen anderen militärischen Angriff gegen die Bundesrepublik Deutschland einen Ausnahmezustand regeln.

In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts begann eine aus den USA nach Europa schwappende HIV-Hysterie. Diese besagte, ein Virus schwäche unser Immunsystem und löse dabei die Krankheit AIDS aus.

Zitat aus meinem Buch "Gott, wie findest du schwulen Sex? - Die Bedeutung der Wahrheit für die Realität":

"Spätestens mit dem Buch "Die Grundformen der Angst" von Fritz Riemann ist bekannt, dass Angst zum Menschsein dazu gehört. Riemann erkannte diese Grundängste und diagnostizierte schizoide, depressive, zwanghafte und hysterische Persönlichkeiten. Angst ist sinnvoll und kann zugleich lähmend sein. Wir sprechen auch von Phobien (Spinnenphobie, Errötungsphobie, Agoraphobie u. a.). Bekannt wurde auch der Begriff der AIDS-Phobie, wo sofort der Verdacht auf eine positiv getestete Reaktion von Antikörpern auf eine HIV-Infektion aufkam, sobald man nur etwas berührte, was mit HIV bzw. AIDS in Verbindung stand. Es gibt auch das "Spiel mit der Angst", "damit das Geld im Kasten klingt und die Seele aus dem Fegefeuer springt" (Ablasshandel der Kirche im Mittelalter). Heutzutage äußert sich die Kirche sehr widersprüchlich: Trotz HIV/AIDS verbietet die Kirche den Gebrauch von Kondomen, und das trotz der Gefahr, sich mit dem "tödlichen" Virus anzustecken? Geht die Kirche in Rom hier etwa verantwortungslos mit jener "Krankheit" um? Es gibt eine bekannte, aber kleine Gruppe von Ärzten, Wissenschaftlern und Forschern, die jene Virus-Hypothese ablehnen, nach der jener Virus AIDS auslöse. Sie sagen damit, dass die Pharmaindustrie immer wieder neue Krankheitsbilder erschafft, weil sie Geld verdienen will. Tatsächlich sterben jene Patienten nicht an AIDS, sondern an Krankheiten, die es bereits seit Jahrzehnten vor der AIDS-Ära auch schon gab. Sie stellen weiterhin jenen HIV-Antikörpertest extrem in Frage und lehnen ihn sogar ab. Jüngst gab es die Meldung, dass man bald HIV-Testungen auch zu Hause durchführen können soll. Diese kleine Gruppe lehnt HIV-Tests zum einen ab, weil ein solcher Test, wenn er positiv ausfällt, unter anderem verheerende psychische Auswirkungen haben kann (Nocebo-Effekt). Sie lehnen ihn zum anderen aber auch deswegen ab, weil sie diesen Test für äußerst fragwürdig halten. Als in den 80er Jahren eine größere Gruppe an Schwulen in einigen Gegenden der USA starb, musste seitens der Medizin natürlich reagiert werden. Man brauchte ein medizinisches Gegenmittel und forschte natürlich nach den Ursachen jener Todesfälle. Man stellte fest, dass es vorwiegend schwule Menschen waren, die in kurzer Zeit gestorben waren und nannte diese Krankheit " GRID" (Gay-Related-Immune-Deficiency"). Lange Zeit hielt man AIDS für eine Krankheit, die speziell schwule Menschen befiele.  Doch das stellte sich bald als Irrtum heraus. Virologen forschten sehr forciert und versuchten, dieses Problem in den Griff zu bekommen. Vorzeitig wurde ausgerufen: "Wir haben sehr wahrscheinlich die Ursache von AIDS entdeckt:  ein HI-Virus." Am nächsten Tag bereits war diese Meldung eines bekannten Virologen in aller Munde, und die Forschung entwickelte sich eindeutig und rein monokausal aufgrund jener "Virus-Hypothese". Bestimmte Ärzte und Professoren für Medizin und Virologie stellten dies bereits in den 1990 er Jahren in Frage. Sie meldeten Zweifel an, denn sie erkannten, dass Krankheiten, die gestern noch zu "A", "B", bzw. "C" gehörten, jetzt zu AIDS-Symptomen gerechnet wurden. Mit anderen Worten: AIDS war für diese Gruppe nichts Anderes als eine Erfindung einer neuen Krankheit, die in hysterischer Weise angst-besetzt in die Welt posaunt wurde. Therapieansatz der Schulmedizin war damals das Medikament AZT, das auch unter vergleichender Placebowirkung untersucht wurde. Die Schulmedizin konnte es nicht akzeptieren, dass jene "AIDS-Patienten" wegen der viel zu hohen AZT-Dosis starben. "Ein Patient stirbt nicht wegen, sondern trotz eines Medikaments", so argumentierte man. Tatsächlich räumte die Schulmedizin später ein, dass die Dosis des AZT in der Tat zu hoch war, die jeden Patienten gegeben wurde.

Ist die HIV-AIDS-Hysterie nun begründet oder unbegründet?

Was ist Wahrheit? Wer hat Recht? A oder B?"

Zitat Ende.

Bedingt u. a. durch diese HIV- und AIDS-Hysterie wurde am 12. Mai 2000 das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom Deutschen Bundestag beschlossen mit Zustimmung des Bundesrates vom 20. Juli 2000.

Dieses Infektionsschutzgesetz trat in Kraft zum 1. Januar 2001. Es regelt den Infektionsschutz. Es dient der Gefahrenabwehr.

Das Infektionsschutzgesetz sollte übertragbare Krankheiten verhindern durch Wiederbelebung der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes nach Vorbild des CDC der USA (Center for Disease Control and Prevention).

Gründe für die Einführung des Infektionsschutzgesetzes waren, dass Infektionskrankheiten von Mensch zu Mensch übertragen werden können, tierische Vektoren Erreger auf Menschen übertragen können und dass Lebensmittel Erreger auf Menschen übertragen können. Die Politik sagte, dass individual-medizinische Maßnahmen nicht ausreichend seien, eine Epidemie, einen Ausbruch oder schlicht die Infektion weiterer Einzelpersonen zu verhindern.

Dabei ging der Gesetzgeber sogar soweit, durch den Paragraphen 20 Absatz 14 des Infektionsschutzgesetzes das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes einzuschränken.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kann eine epidemische Lage von nationaler Tragweite ausrufen. Dies sieht auch das Infektionsschutzgesetz vor im Paragraphen 5 Absatz 1.

Durch eine Verordnungsermächtigung kann die deutsche Regierung durch Paragraph 20 Absatz 6 und 7 des Infektionsschutzgesetzes eine Impfpflicht ausrufen, um jenen Ausnahmezustand der Epidemie zu beseitigen und die Volksgesundheit wiederherzustellen.

Der Paragraph 28a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes beinhaltet einen Maßnahmenkatalog, um die epidemische Lage von nationaler Tragweite zu beseitigen.

Mit Wirkung zum 24. November 2021 trat Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes in Kraft.

Paragraph 28b des Infektionsschutzgesetzes sieht z. B. eine 3G Regel am Arbeitsplatz vor.

Heute am 2. Dezember 2021 wurde der Gesetzgeber in Deutschland noch restriktiver: er führt eine 2G-Regel ein und schränkt damit massiv die Grundrechte von ungeimpften Menschen ein.

Die geschäftsführende Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, und der designierte Bundeskanzler, Herr RA Olaf Scholz, plädieren nun dafür, in naher Zukunft im deutschen Parlament, Bundestag, über die Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht zu debattieren und abzustimmen, und zwar nicht nach Fraktionszwang, sondern nach Gewissensentscheidung.

Es besteht die Gefahr, dass Deutschland und seine Bevölkerung durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als Wächter über das Infektionsgeschehen und durch die ständigen Meldungen über neue mutierende  Virusvarianten des Coronavirus in eine Endlosschleife von ständiger Impfpflicht gerät.

Ähnlich wie in den 80er und 90er Jahren des 20. Jahrhunderts, in denen das HIV- und AIDS-Narrativ einsetzte, so erleben wir jetzt wieder ähnlich wie in der BSE-Hysterie und ähnlich wie 2009/2010 zur Zeit der von der WHO ausgerufenen Schweinegrippe-Pandemie eine ähnliche Hysterie, auf die die Politik mit zwanghaft-kontrollierender, restriktiver Politik reagiert.

Das Robert-Koch-Institut tritt in der Pandemie als Berater der Bundesregierung in Funktion.

Das Robert-Koch-Institut ist die maßgebende Institution des Infektionsschutzgesetzes.

Die deutsche Bundesregierung beschließt nun zum zweiten Mal nach 1968 in der Geschichte des deutschen Grundgesetzes eine Grundgesetzänderung, die schlechterdings am 30. November 2021 vom Bundesverfassungsgericht als Freibrief für die deutsche Bundesregierung für folgende Lockdown Maßnahmen abgesegnet wurde.

Es ist nun zu befürchten, dass die deutsche Bundesregierung in dieser Pandemiesituation, die zum November 2021 in ihrer Hospitalisierungsrate zwar durchaus an die Kapazitäts-Grenze in Bezug auf die Intensiv-Bettenauslastung gekommen ist, in ihrem Feldzug gegen demokratische Grundrechte nun soweit vorgeht, dass sie sogar billigend in Kauf nimmt, das Grundrecht der deutschen Bürgerin und des deutschen Bürgers auf Unversehrtheit deren Körper zu missachten und einzuschränken, denn es ist bei einer Allgemeinen Impfpflicht zu befürchten, dass zwar eine bestimmte Impfquote erreicht wird, die erreicht werden soll nach Maßgabe des RKI, um vordergründig das Pandemiegeschehen kontrollieren zu können, dass aber auch gleichzeitig die Gefahr von massenhaften Impfkomplikationen besteht.

Weil diese Gefahr von massenhaften Impfkomplikationen besteht und weil fraglich ist, ob eine Allgemeine Impfpflicht überhaupt geeignet ist, angesichts der häufigen Mutationen der Coronaviren, auch Virus-Varianten genannt, eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der deutsche Bundestag ja ohnehin hat auslaufen lassen, die also gar nicht mehr besteht laut Bundestag, zu beseitigen, muss dieses Vorhaben einer Einführung einer Allgemeinen Impfpflicht in Frage gestellt werden.

Die Maßnahme einer Einführung einer zwangsweisen Impfung der deutschen Bevölkerung, um eine Pandemie zu bekämpfen,  muss verhältnismäßig, angemessen und geeignet sein, die Volksgesundheit wiederherzustellen und zu schützen. Dabei steht der Gesetzgeber als Legislative aber auch die Gerichte als Judikative im Spagat zwischen der Einschränkung von Grundrechten und der Gewährung von Freiheit.

Angesichts der Tatsache, dass davon ausgegangen wird, dass der Impfschutz durch die neuartige mRNA-Impfung bereits nach wenigen Monaten gegen Null abgeflacht ist und dass deswegen alle fünf bis sechs Monate bzw. nach europäischem Recht alle neun Monate Auffrischungsimpfungen notwendig werden, also sogenannte Booster-Impfungen, scheint es absehbar zu sein, dass die mRNA-Impfung eben nicht angemessen und geeignet ist, die Pandemie bzw. die Epidemie in Deutschland zu beseitigen. Es ist undenkbar und unverantwortlich und insofern unangemessen und unverhältnismäßig, die Bevölkerung einer Nation im zeitlichen Rhythmus von 5 Monaten immer wieder neu zu impfen. Angesichts von Impfreaktionen, von Impfnebenwirkungen bis hin zu Impfkomplikationen, die jene mRNA Impfung mit sich bringt, ist diese Art der Impfung niemandem in Deutschland zukünftig zuzumuten. Die Impfquote in Deutschland stagniert mehr und mehr bei 70 %. Insofern weigern sich weiterhin ca. 24 Millionen Menschen der deutschen Bevölkerung zurecht, sich auch nur zum ersten Mal mit der mRNA-Impfspritze stechen und impfen und einen unkontrollierbaren, intrazellulär wirkenden Impfstoff injizieren zu lassen.
Unter den Menschen, die in Deutschland sich bereits zweimal haben impfen lassen und denen versprochen wurde, dass sie nach zweimaliger Impfung ihre sämtlichen Freiheiten zurückerhalten würden, wird der Unmut immer größer. Die Bundesregierung sagt, dass ein geimpfter Mensch nach 5 Monaten wieder als ungeimpft gelten soll, wenn er sich nicht erneut impfen lässt.

Mit anderen Worten: es handelt sich um ein Dauer-Impf-Abonnement, das angesichts von ständigen Virus-Varianten in eine Endlosschleife mündet. Die deutsche Bürgerin und der deutsche Bürger sieht sich also zukünftig gezwungen, sich alle fünf Monate mit einer mRNA-Impfung, die nur eine bedingte Zulassung erhalten hat, impfen zu lassen.

Wer dem nicht nachkommt, bekommt Freiheits- und Grundrechte entzogen.

Habt ihr euch alle wirklich gut überlegt, was eine Allgemeine Impfpflicht unter diesen Gesichtspunkten bedeutet?

  • Endlos-Pandemie
  • Endlos Impfung

Und wer dieser Impfung nicht nachkommt alle 5 Monate, hat einen Freiheit- und Grundrechte-Entzug hinzunehmen:

  • Kein Recht mehr auf körperliche Unversehrtheit

  • Kein Recht mehr auf Freiheit der Person

  • Keine Versammlungsfreiheit

  • Keine Unverletzlichkeit der Wohnung

Ich kann nur sagen:

"Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Schlächter selber."

Rainer Langlitz


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