Zur Bedeutung der Gruppe X und XXII der ICD 10 und die Verschiebung von Patientenzahlen

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Zur Bedeutung der Gruppe X und XXII der ICD 10 und die Verschiebung von Patientenzahlen

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Sonntag 11 Apr 2021
Zur Bedeutung der Gruppe X und XXII der ICD 10 und die Verschiebung von Patientenzahlen

Das Ergebnis der Untersuchung einer Frage eines möglichen neuen epidemiologischen Corona-Virus unter der Bezeichnung SARS-CoV-2 in Verbindung mit der signifikanten Verschiebung von Influenza-Patienten und Umdeklarierung hin zu COVID-19-Patienten
 

 
Einleitung und mein vorweggenommenes Resümee:

Wir werden im Schlussteil dieses Essays sehen, dass es sich bei SARS-CoV-2 (COVID-19) lediglich um Verschiebung bzw. Umdeklarierung der bisherigen Influenza-Zahlen hin zu COVID-19-Zahlen handelt.

An der epidemischen Lage hat sich gemäß meiner Untersuchung seit 2016 im Vergleich von Influenza zu COVID-19 nichts (!) geändert bzw. eher ist die epidemische Situation in der Grippesaison 2020/2021 tendenziell sogar besser geworden als in den Jahren 2016 - 2019.
 
Bei SARS-CoV-2 bwz. bei COVID-19 handelt es sich um herkömmliche und aus der Vergangenheit bekannte Atemwegserkrankungen – mindestens bekannt seit 2012, wie aus meinem Blogbeitrag zu entnehmen ist unter folgendem Link mit dem Titel des Blogbeitrags:

 
„Die Bedeutung eines Corona-Patienten aus Katar im Jahr 2012“
 
 

Link

   
 

Zu den Fragen:
 
 

1.) Was ist eigentlich SARS-CoV-2?
 
 

Ist SARS-CoV-2
 
 

a) ein neuartiger Viruserreger?
 
b) eine Infektionskrankheit?
 
c) eine Atemwegserkrankung?


 
2.) Wieso hat die WHO die Zusatz-Kodierung „U“ in die ICD-10 aufgenommen?
 
 

Dazu schreibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf seiner Webseite: am 17.02.2020:
 
 

ICD-10 (WHO und GM): U07.1 kodiert COVID-19, Coronavirus-Krankheit-2019
 

17.02.2020
 

Die WHO hat am 30.01.2020 den Ausbruch des neuartigen Coronavirus als "Gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite" (PHEIC) eingestuft. Nun hat sie nach Beratung mit den zuständigen Gremien unter Beteiligung des WHO Familiy of International Classification (WHO-FIC) Network eine entsprechende Belegung der Schlüsselnummer U07.1 auf den Weg gebracht.“

Quellenangabe:

 
 

Wir werden im Hauptteil dieses Essays sehen, dass egal, ob nun ein Corona-Virus nachgewiesen wird oder nicht, es bei COVID-19-Diagnosen mit Zusatz-Kodierung U07 unter U07.1 bzw. U07.2 bleibt.
 
 

Mit anderen Worten:
 
 

Jede Atemwegserkrankung kann nun nach Anamnese des Arztes bei einem epidemiologischen Vorliegen im Zusammenhang mit einer entsprechenden epidemiologischen Bestätigung durch den Patienten als COVID-19 deklariert werden.
 
 



Hauptteil:
 
 

SARS-CoV-2 steht für „severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2".

 
Allgemein sprechen wir von „Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE = Akute respiratorische Erkrankungen)“.
 

Wir sprechen darüber hinaus von der Anzahl der SARI-Patienten mit ICD-10 Diagnosen unter J09 – J22 in Haupt- oder Nebendiagnose. (SARI = Severe Acute Respiratory Infections).
 

Laut RKI zeigen sich folgende bei COVID-19-Fällen in Deutschland erfasste Symptome auf Grund von Meldedaten:

 
  • Husten zu 40 %
  • Fieber zu 27 %
  • Schnupfen zu 29 %
  • Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns zu 22 %
  • Pneumonie zu 1,0 %
                                                           
 
Quellenangabe:
 

 
(siehe dazu Punkt 8).


Im folgenden zwei Beobachtungen:

1. Beobachtung:

Die Zusatzkodierung "U" in der ICD-10:
 
 

Für die Angaben einer Atemwegserkrankung ist also ICD-10 (J00-J22) wichtig.

 
Auffällig ist nun aber, dass die WHO unter Abschnitt XXII in der ICD-10 Schlüsselnummern für besondere Zwecke vergeben hat.
 
 
 

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch: International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) ist das wichtigste, weltweit anerkannte Klassifikationssystem für medizinische Diagnosen:
 
 

Wikipedia:

   
         

        
Bezeichnung in ICD-10:
            
I A00–B99 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten
II C00–D48 Neubildungen (beispielsweise Tumoren u. Ä.)
III D50–D89 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
IV E00–E90 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten
V F00–F99 Psychische und Verhaltensstörungen
VI G00–G99 Krankheiten des Nervensystems
VII H00–H59 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde
VIII H60–H95 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
IX I00–I99 Krankheiten des Kreislaufsystems
X J00–J99 Krankheiten des Atmungssystems
XI K00–K93 Krankheiten des Verdauungssystems
XII L00–L99 Krankheiten der Haut und der Unterhaut
XIII M00–M99 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des   Bindegewebes
XIV N00–N99 Krankheiten des Urogenitalsystems
XV O00–O99 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
XVI P00–P96 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
XVII Q00–Q99 Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
XVIII R00–R99 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind
XIX S00–T98 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äußerer Ursachen
XX V01–Y98 Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität
XXI Z00–Z99 Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
XXII U00–U85 Schlüsselnummern für besondere Zwecke

                                                                                                                                                                                                                                                                               
 
 
Dabei werden Krankheiten des Atmungssystems untergliedert:
 
·         1 J00–J06 Akute Infektionen der oberen Atemwege
 
·         2 J09–J18 Grippe und Pneumonie
 
·         3 J20–J22 Sonstige akute Infektionen der unteren Atemwege
 
·         4 J30–J39 Sonstige Krankheiten der oberen Atemwege
 
·         5 J40–J47 Chronische Krankheiten der unteren Atemwege
 
·         6 J60–J70 Lungenkrankheiten durch exogene Substanzen
 
·         7 J80–J84 Sonstige Krankheiten der Atmungsorgane, die hauptsächlich das Interstitium betreffen
 
·         8 J85–J86 Purulente und nekrotisierende Krankheitszustände der unteren Atemwege
 
·         9 J90–J94 Sonstige Krankheiten der Pleura
 
·         10 J95–J99 Sonstige Krankheiten des Atmungssystems
 
 
 

SARS-CoV-2 wird diagnostisch in der ICD-10 zusätzlich mit U gekennzeichnet, und zwar mit:
         
U07.1 für COVID-19, Virus nachgewiesen
            
U07.2 für COVID-19, Virus nicht nachgewiesen


       
 
 
Auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung ist zu lesen:

 
"Hinweise zur Kodierung von COVID-19
 

12.03.2020 –
 
 

Im Zusammenhang mit COVID-19 kodieren Ärzte die jeweiligen Erkrankungen oder Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.1 an. Angaben zur Diagnosesicherheit erfolgen über das Zusatzkennzeichen „V“ für Verdacht oder „G“ für gesichert. Die KBV hat entsprechende Beispiele für die Praxis zusammengestellt.

 
Bei Patienten mit einer akuten Erkältung beispielsweise, bei denen der Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion besteht, verschlüsseln Ärzte sowohl die Erkältungskrankheit als auch COVID-19. Da es sich um einen Verdacht handelt, wird beim Kode U07.1 das Zusatzkennzeichen „V“ zugesetzt.
 

Krank und Kontakt zu COVID-19-Patient
 

Für Patienten, die Kontakt zu einem nachgewiesenen COVID-19-Fall oder einem COVID-19-Verdachtsfall hatten, wird zusätzlich die Kontaktsituation mit dem Kode Z20.8 verschlüsselt.  
 

Wird der Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus labordiagnostisch bestätigt, ändert sich das Zusatzkennzeichen für den Kode U07.1:
 

Statt „V“ wird „G“ für gesichert zugesetzt.
 

Empfehlungen zur Kodierung mit Beispielen hat die KBV in einem praktischen Infoblatt auf einer Seite für Praxen zusammengestellt (siehe „Mehr zum Thema“).
 

COVID-19: Beispiele zum Kodieren
 

Fallkonstellation 1:

Labortest positiv bei akutem klinischen Bild einer COVID-19-Erkrankung:
 

Sie verschlüsseln die Erkrankung beziehungsweise Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.1 G an.
 

Beispiel: Ein Patient klagt über Fieber, Husten und allgemeines Krankheitsgefühl. Aus der Anamnese geht hervor, dass er innerhalb der letzten 14 Tage vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einer Person mit bestätigter COVID-19-Erkrankung hatte. Eine labordiagnostische Untersuchung hat den Nachweis des Virus ergeben.
 

Diagnosen
         
J06.9 G Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet
            
U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen

       
Hinweis: Die zusätzliche epidemiologische Bestätigung durch Kontakt mit einem COVID-19-Erkrankten ist für die Kodierung nicht relevant.
 




Fallkonstellation 2:

Labortest negativ oder Test nicht durchgeführt bei akutem klinischen Bild einer COVID-19-Erkrankung:

 
Sie prüfen, ob ein epidemischer Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung nach den Kriterien des RKI vorliegt und gehen dann wie folgt vor:

 
1. Epidemiologische Bestätigung einer Erkrankung liegt vor

 
Sie verschlüsseln die Erkrankung beziehungsweise Symptome und geben zusätzlich den Kode U07.2 G an.
 

Beispiel: Bei einem Patienten besteht klinisch und röntgenologisch eine Pneumonie. In seiner Pflegeinrichtung kam es innerhalb der letzten 14 Tage gehäuft zum Auftreten von Lungenentzündungen, wobei ein epidemischer Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung wahrscheinlich ist. Der SARS-CoV-2-Labortest fällt negativ aus.
 

Diagnosen
         
J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren
            
U07.2 G COVID-19, Virus nicht   nachgewiesen
       

Bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 (der Labortest wird wiederholt und fällt positiv aus) verwenden Sie den Kode U07.1 G:
         

J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren
            
U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen
       
2. Epidemiologische Bestätigung einer Erkrankung liegt nicht vor
 
Sie verschlüsseln ausschließlich die Erkrankung beziehungsweise die Symptome.

 
Beispiel: Ein Patient klagt über Fieber, Husten und allgemeines Krankheitsgefühl. Es finden sich keine Nachweise eines epidemiologischen Zusammenhanges mit einer COVID-19-Erkrankung. Ein Labortest wird nicht veranlasst.
 

Diagnose
         
J06.9 G Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet

       
Hinweis: Auch bei einer mittels negativem Labortest ausgeschlossenen COVID-19-Erkrankung ändert sich die Kodierung hier nicht. Weder der Kode U07.1 noch U07.2 sind anzugeben, da die Kriterien des RKI nicht vorliegen.“
 

Zitat Ende.


 
Mit anderen Worten:

 
Fallkonstellation 1 „scheint“ klar zu sein: Test ist positiv. Das bedeutet U07.1 G. Das bedeutet Corona-Epidemie geht weiter.
 
 

Bei Fallkonstellation 2 haben wir zwei Situationen zu unterscheiden:
 
 
 

1.    Epidemiologische Bestätigung einer Erkrankung liegt vor.
 
2.    Epidemiologische Bestätigung einer Erkrankung liegt nicht vor.

 
Dazu werden 2 Beispiele gegeben.
 

Es wurde kein Test gemacht oder der Labortest fiel negativ aus. Weil jedoch der Patient epidemiologisch in den letzten 14 Tagen lt. Anamnese Kontakt zu einem vorherigen Corona-Patienten hatte („epidemiologische Bestätigung liegt vor!“), soll der Arzt U07.2 angeben.
 

Der Arzt sagt damit:
 

„Ich als Arzt habe zwar keinen Test gemacht, aber auf Grund der Symptome und auf Grund der Anamnese stelle ich die Diagnose:
 
COVID-19 – Virus nicht nachgewiesen.“ (J… i.V. mit U).
 

Egal, ob nun ein Virus nachgewiesen wird oder nicht, bleibt es bei COVID-19-Diagnose unter U07 unter U07.1 bzw. U07.2 COVID-19, und zwar entweder unter (wie hier im Fallbeispiel 2):

 
J12.8 i.V.m. U07.2 oder J12.8 i.V.m. U07.1
 

In jedem Fall liegt jedoch eine U07-Diagnose vor – egal ob mit oder ohne Testung.
 

Durch diese Zusatz-Kodierung mit U07 bleibt die Diagnose COVID-19 allein, weil der betreffende Patient in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem COVID-19-Patienten hatte.
 

Erst, wenn keine Kontaktverfolgungsmöglichkeit mit einem COVID-19-Patienten hervorgeht durch Anamnese oder Warn-App z. B. oder erst, wenn der Labortest negativ ausfällt, erst dann wird nicht mit U07 kodiert.
 

Warum wird nun SARS-CoV-2 mit U verschlüsselt und ist damit in die Gruppe XXII der ICD-10 aufgenommen worden?
 
 
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) sagt dazu:
 

Zitat:
 

>> Die Kapitel XX "Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität" und XXI "Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen" Kapitel XX ist wichtig für die Verschlüsselung von Todesursachen mit der ICD-10-WHO.Kapitel XXI der ICD10 dient der Verschlüsselung all jener Zustände, die zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen führen, die aber keine eigentlichen krankhaften Zustände sind und daher nicht in den Kapiteln I bis XIX aufgeführt sind. Hierunter fallen z.B. Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen.<<

Zitat Ende.
 
 

Quellenangabe:

   
 

Egal ob nun also der Virus nachgewiesen wurde oder nicht, wird von COVID-19 gesprochen.

Das U stellt sich damit als Seuchengrad dar und dient einer forcierten Notwendigkeit zur Seuchenbekämpfung, die einzig und allein in der Impfung gesehen wird, obwohl es sich differentialdiagnostisch um verschiedene Atemwegserkrankungen aus der J – Gruppe handelt. Es handelt es sich demnach bei Husten und Lungenentzündungen um Atemwegserkrankungen (J-Bereich), die immer dazu Kürzel „U“ verpasst bekommen, egal ob Test positiv oder negativ ausgefallen war.

Es reicht bereits der Hinweis der Patienten, dass er in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem COVID-19-Patienten hatte. Allein die Aussage des Patienten kann den Arzt veranlassen, eine U07-ICD-Codierung zu geben.
Siehe oben:

Beispiel:

Bei einem Patienten besteht klinisch und röntgenologisch eine Pneumonie. In seiner Pflegeinrichtung kam es innerhalb der letzten 14 Tage gehäuft zum Auftreten von Lungenentzündungen, wobei ein epidemischer Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung wahrscheinlich ist. Der SARS-CoV-2-Labortest fällt negativ aus.

Diagnosen

J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren
U07.2 G COVID-19, Virus nicht nachgewiesen

Bei nachgewiesenem SARS-CoV-2 (der Labortest wird wiederholt und fällt positiv aus) verwenden Sie den Kode U07.1 G:
J12.8 G Pneumonie durch sonstige Viren
U07.1 G COVID-19, Virus nachgewiesen

Bei Verdacht wird bereits Diagnose "U" vergeben. Erst wenn durch Test eindeutig ausgeschlossen wird, dann wird auf "U" verzichtet.


2. Beobachtung:

SARS-Viren sind keineswegs neuartige Viren, wie das RKI glaubt, vorgeben zu müssen:


 
 
Mindestens seit 2012 wird bereits von SARS-nCoV berichtet, wie ich in einem meiner Blogbeiträge dargestellt habe:

   

Wikipedia schreibt sogar:

 
Humane Coronaviren (Einzahl: Humanes Coronavirus, Abkürzung: hCoV oder HCoV) sind diejenigen Viren der Familie Coronaviridae (Coronaviren), die den Menschen infizieren. Eines davon ist SARS-CoV-2, das Virus, das für die aktuelle COVID-19-Pandemie verantwortlich ist.

 
Es sind aktuell sieben Coronaviren (Viren der Familie Coronaviridae) bekannt, die den Menschen infizieren. Sie gehören alle zur Unterfamilie Orthocoronavirinae und darin zu den zwei Gattungen Alpha- und Betacoronavirus.
 

Die sieben allgemein als „humane Coronaviren“ bezeichneten Viren sind:

 
     
  • Humanes Coronavirus 229E (HCoV-229E)
  •  
  • Humanes Coronavirus HKU1 (HCoV-HKU1)
  •  
  • Humanes Coronavirus NL63 (HCoV-NL63)
  •  
  • Humanes Coronavirus OC43 (HCoV-OC43)
  •  
  • MERS-CoV, auch „Humanes Coronavirus EMC“
  •  
  • SARS-CoV (SARS-Coronavirus, gelegentlich auch SARS-CoV-1)
  •  
  • SARS-CoV-2, auch Humanes Coronavirus 2019 (HCoV-19), vormals auch 2019-nCoV
 
Zwei weitere humane Coronaviren sind ebenfalls bekannt:
 
     
  • Humanes Coronavirus B814 (HCoV-B814)[1][2][3]
  •  
  • Humanes enterisches Coronavirus (HECV)[4][5][6]
 

HCoV-B814 war das erste humane Coronavirus überhaupt, das man entdeckte (1960 isoliert[7][3], 1965 identifiziert[1][2]). Es verursachte typische Erkältungssymptome.[3] Das ursprüngliche Virusmaterial ging verloren und es ist möglich, dass es mit einem der anderen humanen Coronaviren identisch ist.[8] Das Virus ist systematisch nicht eingeordnet.
 

Beim humanen enterischen Coronavirus konnte nicht sicher nachgewiesen werden, dass es bei Menschen Krankheiten auslöst. Es wurde teilweise serologische Kreuzreaktivität mit HCoV-OC43 festgestellt, teilweise nicht.

Weitere Untersuchungen sind nicht veröffentlicht, insbesondere wurde es nicht molekulargenetisch analysiert.[4][5][6] Es wird neben HCoV-OC43 als Unterart der Art Betacoronavirus 1 eingeordnet.“
 

Quellenangabe:
 

 
 

 


Nun gibt das RKI selbst Folgendes an:


Zitat aus RKI:

„1. Erreger

SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) ist ein neues Beta-Coronavirus, das Anfang 2020 als Auslöser von COVID-19 identifiziert wurde.

Zu den Beta-Coronaviren gehören u.a. auch SARS-CoV und MERS-CoV.

Coronaviren sind unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Sie verursachen beim Menschen vorwiegend milde Erkältungskrankheiten, können aber mitunter schwere Lungenentzündungen hervorrufen. SARS-CoV-2 verwendet das Enzym ACE-2 als Rezeptor, um in die Wirtszellen zu gelangen. Eine hohe ACE-2-Dichte besteht im Atemwegstrakt, sowie im Darm, in Gefäßzellen, in der Niere, im Herzmuskel und in anderen Organen.
Weiterführende Informationen zu den Erregereigenschaften finden sich in Abschnitt 19 „Besondere Aspekte“ unter „Tenazität und und Inaktivierung des Virus“ sowie im Dokument Virologische Basisdaten sowie Virusvarianten des Robert Koch-Instituts.

Besorgniserregende Virusvarianten

Seit Mitte Dezember 2020 wird aus dem Vereinigten Königreich (VK) über die zunehmende Verbreitung der SARS-CoV-2 Linie B.1.1.7 (20H/501Y.V1; VOC 202012/01; VOC: variant of concern, besorgniserregende Variante) berichtet, die sich durch eine ungewöhnlich hohe Zahl an Mutationen insbesondere im viralen S-Protein auszeichnet (1, 2). Man geht mittlerweile davon aus, dass diese Variante erhöhte Übertragbarkeit aufweist, die in einer höheren Reproduktionszahl resultiert (3-6). Experimentelle Studien zur weiteren Bestätigung der erhöhten Übertragbarkeit dieser Variante sind im Gange, aber von Natur aus zeitintensiv. Man geht mittlerweile davon aus, dass Infektionen mit dieser Variante mit erhöhter Fallsterblichkeitsrate einhergehen (7, 8). Erste laborexperimentelle Untersuchungen deuten darauf hin, dass die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen Viren der Linie B.1.1.7 wirksam sind (9).

Ebenfalls im Dezember 2020 wurde erstmals vom vermehrten Auftreten einer SARS-CoV-2 Variante in Südafrika berichtet, die acht Aminosäureaustausche im S-Protein aufweist. Diese Variante, 20I/501Y.V2, gehört zur Linie B.1.351. Auch diese Variante hat andere Varianten verdrängt, so dass erhöhte Transmissibilität denkbar ist (10). In vitro experimentelle (s.u.) Untersuchungen deuten darauf hin, dass einige der kennzeichnenden Aminosäureänderungen die Wirksamkeit bestimmter neutralisierender Antikörper verringern. In praxi kann dies bedeuten, dass eine Komponente der Immunantwort gegen Viren weniger wirksam ist, die diese Änderung aufweisen. Das allein bedeutet nicht, dass derartige Viren impfresistent sind, denn die Immunantwort besteht aus mehreren Komponenten (11-14). Es gibt außerdem Hinweise auf eine verringerte Impfstoffeffektivität gegen diese Variante (15-17).

Ebenfalls zu den besorgniserregenden Varianten wird die kürzlich aus Brasilien berichtete Virusvariante P.1 (auch: 501Y.V3) gerechnet, die 10 Änderungen im S-Protein aufweist, von denen einige mit den o.g. S-Protein- Mutationen der 501Y.V2 Variante nahezu übereinstimmen (K417T, E484K, N501Y) (11, 13, 14). Auch für diese Variante wird eine denkbare Verringerung der Immunantwort diskutiert.“

Zitat Ende.

Quellenangabe mit Link:

       
 

Das RKI geht also demnach von einem neuen Corona-Virus aus.



 
Schlussteil:

 
 
Warum das RKI nun SARS-CoV-2 als neuartig deklariert, leuchet mir nicht ein.

Das Ergebnis dieser Untersuchung hat jedenfalls gezeigt, dass wir in der Diagnosestellung durch den Arzt zwei verschiedene und separat geführte Kürzel innerhalb der ICD-10 vorfinden:
 
 

Die Atemwegserkrankung als solche wird mit J gekennzeichnet.
 

COVID-19 wird zusätzlich mit U gekennzeichnet – egal, ob nun ein Corona-Virus nachgewiesen wird oder nicht: es kann im Ermessen des Arztes bleiben, ob die entsprechende Atemwegserkrankung des Patienten die Zusatz-Kodierung U07 unter U07.1 bzw. U07.2 erhält oder nicht.
 
 

Erst wenn ein Labortest durch den Arzt veranlasst wird, kann die U07.1 bzw. die U07.2 Zusatz-Kodierung aufgehoben werden.
 
 

In welch schlechtem Ruf nun PoC bzw. PCR-Testungen stehen, muss nun nicht näher erläutert werden.
 
 

In jedem Fall wird durch U07.1 und durch U07.2 COVID-19 an das RKI bzw. an das Gesundheitsamt berichtet.
 
 

Diese Daten werden dann an die entsprechenden Bundesämter und -ministerien weitergeleitet.
 
 

Im Anschluss und im Ergebnis sagt dann die Bundesregierung:
 
 

Lockdown auf Grund von herkömmlichen und aus der Vergangenheit bekannten Atemwegserkrankungen.
 
 

Das eine ist die tatsächlich vorliegende Atemwegserkrankung und die dazugehörige Behandlung.
 
 

Das andere ist jedoch das zu Unrecht Ausrufen einer Seuche, die

 
 
  • Symptome aufweist, die schon seit Jahrzehnten bekannt sind.
  • lediglich das Ziel einer weltweiten Impfung beinhaltet zur Steigerung des Profits.
     
 

Wenn es um reine Atemwegserkrankungen mit Symptomen geht, dann bin ich dabei von einer Problematik zu sprechen.
 
 

De facto handelt es sich jedoch um normale saisonal bedingte Atemwegserkrankungen, die weder Anlass zum Ausrufen einer Seuche (Epidemie bzw. Pandemie) geben noch für die eine Impfung notwendig ist.
 
 

Müsste nicht vielmehr die Influenza-Impfung in aller Munde sein?
 
 

Das RKI zeichnet jeweils Daten auf von der KW 40 des Vorjahres bis zur KW 20 des dem darauffolgenden Jahres (also 33 Wochen).
 
 

Ab Seite 84 ff. des RKI-Berichtes zur Epidemiologie der Influenza in Deutschland Saison 2016/2017 wird deutlich, dass allgemein von einer Grippewelle gesprochen wird:
 

Zitat aus Seite 84/85:

 
„Insgesamt wurden in den drei letzten Saisons jeweils von der 40. KW bis einschließlich 20. KW des Folgejahres 133.117 SARI-Fälle aus den 78 Kliniken gemeldet. In diesem Zeitraum wurden 70.488 (53 %) SARI-Fälle in den Wochen der Grippewellen hospitalisiert (Tab. 10). Besonders viele SARI-Fälle traten in der Grippewelle 2014/15 auf (Tab. 10, grau hinterlegt), annähernd so viele SARI-Patienten wurden auch in der Grippewelle 2016/17 im Sentinel beobachtet. Von 43.688 SARI-Fällen in der Saison 2014/15 waren 24.764 (57 %) während der Grippewelle hospitalisiert worden. Die Zahl der SARI-Fälle war während der Saison 2016/17 mit 46.154 sogar noch höher (Tab. 10, blau hinterlegt), 24.732 (54 %) davon wurden während der Grippewelle hospitalisiert. In der Saison 2015/16 war die Zahl mit 43.275 SARI-Fällen etwas niedriger und der Anteil der während der Grippewelle in den beteiligten Kliniken aufgetretenen SARI-Fälle lag bei 49 % (20.992 Fälle)."
 
 

Quellenangabe:
 
 

 
 

 
 
Auch in seinem Bericht für das Influenza-Geschehen in der Saison 2017/2018 schreibt das RKI auf Seite 98:
 
 
„Insgesamt wurden in den vier letzten Saisons jeweils von der 40. KW bis einschließlich 20. KW des Folgejahres 183.329 SARI-Fälle aus den 78 Kliniken gemeldet. In diesem Zeitraum wurden 101.039 (55 %) SARI-Fälle in den Wochen der Grippewellen hospitalisiert (Tab. 16). In der Saison 2017/18 traten die bisher meisten SARI-Fälle auf. Von 49.768 Fällen sind 30.538 (61 %) während der Grippewelle hospitalisiert worden.“
 
 

Zitat Ende.
 
 

Quellenangabe:
 
 

 
 
 
 

Und auch für 2018/2019 schreibt das RKI in seinem Bericht:
 
 

Zitat aus Seite 85:

 
„Insgesamt wurden im Zeitraum von der 40. KW 2018 bis 20. KW 2019 in den 220 Praxen rund 2,3 Millionen Patientenkontakte erfasst und 172.738 ARE-Erstkonsultationen. Die ARE-Erstkonsultationen, bei denen nur der erste Arztbesuch wegen einer akuten Atemwegsinfektion innerhalb von 14 Tagen gezählt wird, fließen in die Berechnungen der Konsultationsinzidenz für die Routine-Surveillance der AGI ein (siehe Kapitel 5). Für die Verteilung der Diagnosen innerhalb der ICD-10-Codes für akute Atemwegserkrankungen sowie für die Betrachtung der Pneumoniediagnosen wurden alle ARE-Konsultationen einbezogen, also auch wiederholte Arztkonsultationen während einer Erkrankungsepisode. Insgesamt 190.249 Arztkonsultationen wegen einer ARE wurden in der Saison 2018/19 erfasst. Die 50 pädiatrischen SEEDARE-Praxen berichteten dabei mit insgesamt 90.336 (47 %) fast die Hälfte aller ARE-Konsultationen, im Mittel waren das 1.807 ARE-Konsultationen pro pädiatrische Praxis. Die in dieser Saison aktiven 114 allgemeinmedizinischen Praxen, 36 hausärztlich tätigen internistischen Praxen und 20 Praxen mit Ärztinnen und Ärzten beider zuletzt genannten Fachrichtungen meldeten mit 99.913 ARE-Konsultationen (53 %) im Durchschnitt 587 Konsultationen pro Praxis für den Berichtszeitraum. In der aktuellen Saison ist die durchschnittliche Anzahl der übermittelten ARE-Konsultationen pro Praxis deutlich geringer im Vergleich zur Saison 2017/18, in der die starke Zirkulation von Influenzaviren eine hohe Anzahl an Arztkonsultationen bedingte.“
 
 

Zitat Ende.
 
 

Quellenangabe:
 
 

 
 

In einer Darstellung aufgelistet bedeutet dies:
 
 

2016/2017: ca. 133.000 Influenza-Fälle
 
2017/2018: ca. 183.000 Influenza-Fälle
 
2018/2019: ca. 173.000 Influenza-Fälle
 
 

Im Schnitt pro Woche sind das demnach bei 33 Wochen:
 
 

2016/2017: 4.030 Influenza-Fälle pro Woche.
 
2017/2018: 5.545 Influenza-Fälle pro Woche.
 
2018/2019: 5.242 Influenza-Fälle pro Woche.
 
 
 
 

Was meldet jedoch das RKI nun aktuell für den Zeitraum von der 40. KW 2020 bis zur 13. KW 2021 (Summe von 26 Wochen)?
 
 

Zitat:

„Für die 13. KW 2021 wurden bislang acht labordiagnostische Influenzavirusinfektionen an das RKI übermittelt.“
 
 

Quellenangabe:
 
 

 
 

Und das RKI schreibt weiter:

„Seit der 40. KW 2020 wurden insgesamt 498 labordiagnostisch bestätigte Influenzafälle an das RKI übermittelt.“
 

Quellenangabe:
 

   
 

Ergebnis:

Damit ist die das Infektionsgeschehen in Bezug auf Influenza und die Grippewelle 2020/2021 quasi ausgefallen.
 
 

 
 
 
 

Von der 40. KW 2020 bis zur 13. KW 2021, die am 04. April endete, sind es 26 Wochen in Summe.
 
 
 

Die Zahlen haben sich lediglich verlagert von Influenza-Meldungen hin zu umdeklarierten COVID-19-Meldungen.
 
 

Stand zum 09. April 2021 (27 Wochen seit der 40. KW):
 
 

Aktuell zum 09. April 2021 gab es 4.515 Fälle intensivmedizinischer Versorgung von Corona-Patienten in Deutschland.
 

Quellenangabe:

 

 
Im Durchschnitt muss ein Patient 3,8 Tage intensiv behandelt werden. Bei Corona-Patienten sind es im Durchschnitt mehr als sieben Tage.

„Wer mit Influenza und Lungenversagen auf die Intensivstation kommt, ist zumeist recht lange dort. Da geht es um Zeiträume bis zu acht Wochen“, sagt Prof. Schaden.





Für die Kalenderwoche 13/2021 wurde gemeldet:   3.246 Corona-Patienten (in 1 Woche), die im Krankenhaus behandelt werden mussten.



 


Mit anderen Worten:

 
Ca. 0,00 Influenza-Fälle in 2020/2021.

 
Dafür ca. 3.300 COVID-19 Fälle in der KW 13/2021, die in ein Krankenhaus eingeliefert und behandelt wurden.

= immer noch weniger pro Woche als die früheren Influenza-Fälle pro Woche - zumindest in der KW 13/2021.


Ich halte es für wahrscheinlich, dass es sich bei angeblichen SARS-CoV-2-Fällen lediglich um Verschiebung bzw. Umdeklarierung der bisherigen Influenza-Zahlen hin zu COVID-19-Zahlen handelt.

Wie sollte man ansonsten erklären können, dass die Zahl der Influenza-Fälle gegen "0" geht?!

An der epidemischen Lage hat sich gemäß meiner Untersuchung seit 2016 im Vergleich von Influenza zu COVID-19 nichts (!) geändert bzw. eher ist die epidemische Situation in der Grippesaison 2020/2021 tendenziell sogar besser geworden als in den Jahren 2016 - 2019.

So etwas kann der Pharmaindustrie nicht gefallen:

Weniger Kranke bedeutet weniger Umsatz.

Mit einer Impfkampagne dagegen bei entsprechender Seuchenstimmung können der Umsatz und das Geschäft jedoch wieder angehoben und zum Laufen gebracht werden.

Im Grunde genommen, ist zu untersuchen, ob der Infekt bakteriell bzw. viral bedingt ist. Bei Bakterien kann schnell durch ein Antibiotikum interveniert werden.

Virus-Infektionen - das weiß die Medizin - heilen in aller Regel bei entsprechender eigenverantwortlicher Therapie (z. B. Ruhe und viel warmen Tee mit Vitamin C trinken) und bei einem einigermaßen intakten Immunsystem von selbst aus.

Da erscheint es doch dann mehr oder weniger sekundär, ob man das Erkältungsvirus dann Influenza oder SARS-CoV-2 "tauft". In beiden Fällen ist es ein Erkältungsvirus.

Wie heißt es in der Bibel:

"An den Früchten sollst du sie erkennen...".

Bei einer Erkältung würde man analog dazu sagen:

"Schau dir das Symptom an, und behandle es entsprechend!"

Man müsste auch sagen:

Lass es erst zu gar keiner Erkältung kommen.  Achte auf ein gutes und intaktes Immunsystem, denn dann wirft dich so schnell keine Erkältung um, und schon gar nicht überfällt dich von jetzt auf sofort eine Lungenentzündung.



Rainer Langlitz


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