Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wegen Diskriminierung durch 2-G-Regel

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Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wegen Diskriminierung durch 2-G-Regel

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Samstag 02 Okt 2021
Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main wegen Diskriminierung durch 2-G-Regel

Heute habe ich mich wegen einer Rechtsprechung des Frankfurter Verwaltungsgerichts an die SPD gewandt.

Zum Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat einer Grill-Händlerin per einstweiliger Anordnung erlaubt, nur Kunden ins Geschäft zu lassen, die geimpft oder genesen sind (2-G-Regel). Sie dürfe Kunden ablehnen, die nur einen Negativtest vorwiesen.

Zitat aus FAZ (Link, hier):

"Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat einer Grill-Händlerin per einstweiliger Anordnung erlaubt, nur Kunden ins Geschäft zu lassen, die geimpft oder genesen sind. Sie dürfe Kunden ablehnen, die nur einen Negativtest vorwiesen. Es gebe „erhebliche rechtliche Bedenken gegen den Ausschluss von Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen von der sogenannten 2-G-Regelung“, wie sie das Land Hessen in der Coronavirus-Schutz-Verordnung in der Fassung vom 16. September geregelt habe, teilte das Gericht mit."

Zitat Ende.

Was könnte diese Rechtsprechung des VG Frankfurt am Main für uns Bürgerinnen und Bürger bedeuten?

Dazu habe ich mich heute am 02. Oktober 2021 mit folgender E-Mail an die SPD gewandt:

Zitat:

>>

Sehr geehrter Herr Olaf Scholz,
 
sehr geehrte Politikerinnen und Politiker der SPD,

zunächst möchte ich Ihnen, Herr Scholz, zu Ihrem großartigen Wahlerfolg meine Glückwünsche übermitteln.

Ich habe mich sehr gefreut über den Wahlausgang der Bundestagswahl vom 26. September 2021.

Auch möchte ich Ihnen viel Erfolg wünschen für die Sondierungsgespräche mit den Parteien von Bündnis90/DieGrünen und FDP.

Nun zu meinem Anliegen:

Es ging in meiner Anfrage, die Sie scheinbar am 23. August erhalten haben, um das Thema „Impfpflicht“ und „Testpflicht beim Lebensmitteleinkauf“.

Dazu schrieben Sie mir am 01. September 2021 Folgendes:

Zitat (wörtlich):

„Sehr geehrter Herr Langlitz,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die uns am 23. August 2021 erreicht hat.

Vielen Dank für ihre Fragen. Wir wollen weder eine Testpflicht beim Lebensmitteleinkauf noch einen direkten Impfzwang einführen.
 
Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus
 
[…].“
 
Zitat Ende.

Mittlerweile haben viele Bundesländer wegen der Corona-Pandemie ihre Corona-Regeln nochmals verschärft hinsichtlich der sogenannten „2-G-Regel“.

Siehe dazu folgender Link (hier) des mdr (Mittel-Deutscher-Rundfunk):

Für Hessen, wo ich wohne, bezog sich diese Verschärfung zunächst auf folgende Bereiche:

Gastronomie, Kultur, Sport, körpernahe Dienstleistungen.

Wie ich nun mit Erschrecken feststellen musste, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main einem Antrag einer Einzelhändlerin im Grillhandel Recht zugesprochen. Die Grillhändlerin klagte, sie fühle sich diskriminiert, weil sie von ihrem Unternehmen her von der Anwendung der 2-G-Regel ausgeschlossen sei. Wie gesagt, die Klage wurde angenommen vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main: Die hessische Regel verstoße – so das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main – gegen das Grundgesetz.
 
Siehe dazu Link zu FAZ (hier):

Was heißt das nun in Folge und zukünftig z. B. für den Lebensmittel-Einzelhandel?

Wie gesagt, hatte ich in meiner Anfrage an die SPD meine Befürchtung über die 3-G-Regel ausgesprochen und zum Ausdruck gebracht.

3-G-Regel bedeutet, dass Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt erhalten.

Sie von der SPD konnten in Ihrer E-Mail vom 01. September die Aussage treffen, dass Sie weiterhin den existentiell notwendigen Lebensmitteleinkauf für alle Menschen weiterhin möglich halten wollen.

Es ist ohnehin nahezu grotesk, dass man sich Sorgen machen muss, weiterhin Lebensmittel einkaufen zu können!

Jetzt sind wir aber bereits so weit, dass sogar die Möglichkeit in Betracht gezogen wird, nicht einmal mit negativem Testergebnis einen Einzelhandelsbetrieb betreten zu können.

Was bedeutet das also nun zukünftig für den Lebensmitteleinkauf, wenn das Verwaltungsgericht einer Klägerin Recht gibt auf Grund des Arguments einer Gleichbehandlung von Unternehmen?
 
Liebe Politikerinnen und Politiker,

ich möchte ausdrücklich davor warnen, eine 2-G-Regel für ganz Deutschland kommen zu lassen.

Eine 2-G-Regel bedeutet faktisch Impfzwang!

Es geht nicht, dass existenzsichernde Einkäufe für Menschen, Bürgerinnen und Bürger, unmöglich werden!

Die 3-G-Regel darf unter keinen Umständen für den Lebensmitteleinkauf eingeführt werden - geschweige denn eine 2-G-Regel, die faktisch mit einem Impfzwang gleich gesetzt werden kann.

Ich sehe von diesem Aspekt in dieser Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main ein großes Problem!

Die Frage an Sie lautet von daher:

Bleibt der Lebensmittel-Handel weiterhin sowohl von der 2-G-Regel als auch von der 3-G-Regel befreit?

Ziel muss sein, dass alle (!) Geschäfte des täglichen Bedarfs für alle (!) Bürgerinnen und Bürger Deutschlands auch in Zeiten von Corona betreten werden können.

Es muss seitens des Gesetzgebers klar geregelt werden, dass alle Geschäfte des täglichen Bedarfs für alle (!) Bürgerinnen und Bürger Deutschlands auch in Zeiten von Corona weiterhin zugänglich sind und bleiben.

Einen allgemeinen Impfzwang lehne ich unter allen Umständen ab!
 
 
Ich bin von diesem Hintergrund wegen der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main sehr besorgt!

Ich bitte um Rückmeldung an mich.

Zu Ihrer Information:

Diese E-Mail-Anfrage wird auch bei Facebook und auf meinem Blog veröffentlicht.

Herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Langlitz

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Ich bin sehr gespannt, wann ich eine Antwort von der SPD bekomme und wie diese Antwort ausfallen wird.


Rainer Langlitz


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