Dr. Söder und die allgemeine Impfpflicht

Direkt zum Seiteninhalt

Dr. Söder und die allgemeine Impfpflicht

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Donnerstag 23 Apr 2020

Dr. Söder und die allgemeine Impfpflicht

- Vom Recht der Selbstbestimmung und vom § 240 Strafgesetzbuch -  


Herr Dr. Söder hat sich wohl in der Corona-Krise für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen.

Herr Dr. Söder, das darf ruhig Ihre Meinung sein...ich bin gegen die Allgemeine Impfpflicht. Wie weit wollen Sie eigentlich noch in die Grundrechte der Bevölkerung Deutschlands eingreifen? Das ist unglaublich...  

Rechtlich vom Grundsatz muss es lauten:

Es gibt ein Recht auf Leben. Ok. Es gibt aber auch leider fast so etwas, dass wir einmal sterben. Gibt es eine Pflicht zu leben? Nein! Wer Angst hat, darf und soll sich bitte impfen lassen, wenn denn dann mal ein Impfstoff gefunden ist.

Alles, was eine Person tut, denkt und fühlt (Verhalten, Gedanken und Gefühle) muss aus psychischen Gründen („Seele“ ist die Person selbst quasi wie der Fahrer eines Autos), im Einklang mit der Person selbst sein.

Mit anderen Worten:

Sie, die Person, muss in Freiheit entscheiden dürfen, was sie tun, denken und fühlen möchte, solange davon nicht die Persönlichkeitsrechte anderer Personen wiederum betroffen, eingeschränkt, unterdrückt, verletzt - oder wie auch immer - sind/werden. Sie, die Person, sollte beraten werden. Aber die Ausübung eines Zwanges - und dies sei in Richtung der Politik hinsichtlich des Versuches der zukünftigen Einführung einer Impfpflicht gesagt - stellt lt. § 240 StGB ein Fall der Nötigung dar, der strafbar ist:


Strafgesetzbuch (StGB)

§ 240 Nötigung

Zitat:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Zitat Ende.

Auch das höchst kritisch zu sehende Infektionsschutzgesetz (IfSG) gestattet dabei nicht die Einführung einer Impfpflicht.

Ich habe diesen Artikel der PNP (Passauer Neue Presse) leider noch nicht gelesen, sondern nur die Headline. Wie begründen Sie, Herr Dr. Söder, denn eine allgemeine Impfpflicht? Der allgemeine Schutz der Bevölkerung? Rücken Sie doch gleich mit der Armee gegen 1,8 Millionen verschiedene Virenstämme aus ...  

Sie können sich ja gerne impfen lassen, wenn Sie das für richtig erachten, Herr Dr. Söder ... aber bitte schreiben Sie in diesem Punkt nicht ein allgemeines Gesetz.





Eine Impfpflicht ist unter allen Umständen abzulehnen.


Rainer Langlitz  
 
 


Es gibt noch keine Rezension.
0
0
0
0
0

Zurück zum Seiteninhalt