Bremer Hetz-Pastor Latzel zu (Un-)recht von Theologie-Professor Raedel als Gutachter vor Gericht gedeckt?

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Bremer Hetz-Pastor Latzel zu (Un-)recht von Theologie-Professor Raedel als Gutachter vor Gericht gedeckt?

Rainer Langlitz
Veröffentlicht von Rainer Langlitz in Essays · Mittwoch 08 Sep 2021
Bremer Hetz-Pastor Latzel zu (Un-)recht von Theologie-Professor Raedel als Gutachter vor Gericht gedeckt?

Bahnt sich in Bremen am Landgericht Bremen ein Skandal an?

Liegen hier Kalkül, Aushebelung der Gesetze oder Lobbyismus durch klerikale Gruppen vor?

Was ist das eigentlich Interessante an diesem Fall und Rechtsstreit um "Olaf Latzel" für mich?

Es wird u. a. bei diesem Urteil des Landgerichts Bremen, das für Anfang 2022 erwartet wird, darum gehen, inwieweit "Religionsfreiheit" an ihre Grenzen gerät.


Zunächst zu den Personen "Olaf Latzel" und "Christoph Raedel":

Olaf Latzel (* November 1967 in Biedenkopf) ist ein deutscher evangelischer Pastor der Bremer reformierten St.-Martini-Gemeinde. Latzel wird dem Evangelikalismus zugerechnet. Während er mit Gottesdiensten vor Ort und per Videoübertragung Zuspruch findet, werden ihm andererseits radikale Einstellungen vorgeworfen. Gegenstand der Auseinandersetzungen sind u. a. Latzels Ablehnung anderer Religionen und Konfessionen, vor allem aber die Ablehnung gelebter Homosexualität.

Christoph Raedel (* 3. Dezember 1971) ist ein evangelisch-methodistischer Theologe und Professor für Systematische Theologie an der Freien Theologischen Hochschule Gießen (FTH). Die Freie Theologische Hochschule Gießen (FTH) (früher Freie Theologische Akademie (FTA)) ist eine staatlich anerkannte theologische Hochschule in Gießen mit evangelikaler Prägung. Sie gehört mit 180 Vollzeitstudierenden zu den größten evangelikal orientierten theologischen Ausbildungseinrichtungen im deutschsprachigen Raum. Die FTH bezeichnet sich als „bibeltreu, wissenschaftlich und praxisnah“ und arbeitet im Rahmen der Evangelischen Allianz. Die Studenten kommen aus verschiedenen Landes- und Freikirchen. Viele Absolventen (bisher über 1000) werden hauptamtliche Mitarbeiter in Freikirchen oder landeskirchlichen Gemeinschaften, andere werden als Missionare, Bibelschullehrer, theologische Dozenten oder in ähnlichen Berufen (derzeit in über 40 Ländern) tätig.

Zum Justiz-Hintergrund im Fall "Olaf Latzel" (Zitat aus Wikipedia, Art. "Olaf Latzel", Link, hier):

"Aufgrund einer Strafanzeige wegen Latzels Äußerungen im Rahmen des Eheseminars leitete die Staatsanwaltschaft im April 2020 Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Weil seine Äußerungen den öffentlichen Frieden stören und zum Hass gegen homosexuelle Menschen aufstacheln könnten und außerdem die Menschenwürde verletzten, erhob die Staatsanwaltschaft im Juli 2020 Anklage.[12]

Das Amtsgericht Bremen ließ Anfang September 2020 die Anklage zu.[66] Wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung kritisierte der EKD-Ratsvorsitzende Bedford-Strohm Latzel in einem Spiegel-Interview: Intoleranz sei gegen das Evangelium, abwertende und diskriminierende Haltungen dürften in der Kirche keinen Platz haben.[67] Der erste Hauptverhandlungstermin fand am 20. November 2020 statt. Für die Staatsanwaltschaft nahmen zwei Sitzungsvertreter teil, das ist in Verfahren dieser Art untypisch und verdeutlicht die besondere Bedeutung des Verfahrens, den die Staatsanwaltschaft ihm zumisst. Latzels Antrag auf Beiordnung eines weiteren Pflichtverteidigers wurde abgelehnt, so dass er neben dem Pflicht- einen Wahlverteidiger beauftragte. Im Saal erschien er mit einer Bibel in der Hand.[68] Staatsanwälte und Vorsitzende machten von ihrem Fragerecht kaum Gebrauch, so dass Latzel lediglich Fragen seiner Verteidiger beantwortete. Die Staatsanwältin bezeichnete den Angeklagten als religiösen Fundamentalisten, der Menschen feindselig verächtlich machen und minderwertig erscheinen lassen wolle. Sie forderte in ihrem Plädoyer eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, während die Verteidigung Freispruch beantragte. In seinem Schlusswort erklärte Latzel, er sei „nicht dieses Monster, zu dem ich in der Anklage gemacht worden bin.“[69]

Am 25. November 2020 sprach das Gericht Latzel schuldig, wie es die Staatsanwaltschaft beantragt hatte. Er habe im Eheseminar zum Hass gegen Homosexuelle aufgestachelt und ihre Menschenwürde angegriffen. Mit der zuerkannten Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt in eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, blieb das Gericht am untersten Rand möglicher Strafzumessung des § 130  Abs. 1 StGB, der Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht.

In ihrer mündlichen Urteilsbegründung sagte die Richterin, mit Latzels „Stimmungsmache“ gegen Nicht-Heterosexuelle habe er sie als minderwertig dargestellt. „Andere zu verunglimpfen“, sei nicht durch die Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt. Solche Äußerungen, so das Gericht, könnten Hemmschwellen absenken. „Das kann als Lizenz zum Handeln gegen diese Menschen verstanden werden.“ Angesichts der  wachsenden Hasskriminalität mahnte das Gericht: „Wo Dürre herrscht, dürfen Sie nicht mal ein Streichholz anzünden.“ Zu Latzels Argumentation, dass seine Äußerungen nicht gegen einzelne Menschen gerichtet seien, sondern gegen Homosexualität als solche („Nein zur Sünde, aber Ja zum Sünder“), sagte die Richterin: „Homosexualität ohne Menschen ist nicht vorstellbar.“ Die sexuelle Identität sei ein Teil der Persönlichkeit. Selbstverständlich dürfe der Pastor weiterhin die  Auffassung vertreten, dass die Bibel Homosexualität verbiete, auch wenn es dazu andere Auslegungen gebe. Aber er dürfe dabei nicht gegen das Strafrecht verstoßen, das die Persönlichkeitsrechte gerade von Minderheiten schütze.[70]

Am 11. Januar 2021 wurde auf Grund der schriftlichen Urteilsbegründung die Meldung ausgegeben, dass die Kirchenleitung der BEK am 15. Mai 2020 selbst Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen  Latzel erstattet habe.[71] Ungeachtet des Bezugs auf die Urteilsbegründung bestreitet die BEK das.[72]  Die Staatsanwaltschaft Bremen wiederum erklärte Ende Januar 2021, sie stufe das Schreiben der BEK im Gegensatz zur Feststellung im Urteil nicht als Strafanzeige, sondern als „Informationsschreiben“ ein.[73]

Latzel hat gegen das Urteil das Rechtsmittel der Berufung eingelegt, über die das Landgericht Bremen entscheiden wird.[74] Sollte das Berufungsverfahren vollumfänglich stattfinden, wird eine  erneute Beweisaufnahme stattfinden, einschließlich eigener rechtlicher Bewertung des Tatgeschehens durch das Berufungsgericht. Ende Mai 2021 erklärte der Sprecher des Landgerichtes Bremen, dass das Berufungsverfahren voraussichtlich erst im November 2021 stattfinden und mehr als einen Tag, aber nicht viel länger dauern werde.[75]

Ende August 2021 wurde bekannt, dass das Landgericht Bremen ein schriftliches theologisches Gutachten in Auftrag gab, um Aufschluss zu erhalten, inwieweit Latzels umstrittene Äußerungen zu Homosexualität und Gender-Theorie von der Bibel gedeckt und was die Folgen für die Arbeit eines Pastors sind. Auf Vorschlag von Latzels Verteidiger wurde der an der Freien Theologischen Hochschule Gießen lehrende, evangelisch-methodistische Theologe Christoph Raedel gewonnen. Ihm sei ein mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgestimmter Fragenkatalog vorgelegt worden. Die Berufungsverhandlung, in der das Gutachten vorgestellt werden soll, wurde deshalb auf frühestens Anfang 2022 verschoben.[76][77] Kirchenrechtler Hans Michael Heinig kritisiert das Vorgehen des Landgerichts Bremen. Im säkularen Rechtsstaat könne es für die Frage, ob der objektive Tatbestand wegen Volksverhetzung erfüllt wird, nicht auf die theologische Bewertung von Homosexualität ankommen.[78] Auch Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, reagierte „mit Befremden“. Es sei sinnvoller, statt einen evangelikalen Theologen die bremische Amtskirche nach ihrer Haltung zum Thema Homosexualität zu befragen.[79] Am 7. September 2021 gab die Bremer Staatsanwaltschaft bekannt, sie habe beim Landgericht beantragt, den Gutachter wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Raedel hatte im Vorfeld erklärt, er halte Homosexualität für nicht mit der christlichen Lehre vereinbar und Sünde.[80]"

Zitat Ende.

Was ist nun interessant an diesem Fall?

1.) Das Landgericht Bremen lässt es zu, dass für den wegen Volksverhetzung verurteilten evangelikalen Pastor "Olaf Latzel" ein evangelikal eingestellter Professor namens Raedel als Gutachter bestellt wird, der selbst evangelikal eingestellt ist und damit die Auffasssung verteidigt, Homosexualität sei Sünde, weil Homosexualität nicht mit der christlichen Lehre vereinbar sei.

2.) Das Landgericht könnte nun seinerseits feststellen, dass von der Bibel selbst eine menschenverachtende Haltung in dieser Causa ausgeht.

3.) Wenn das Landgericht nun jenen Zwiespalt zulässt, dass zwar dem Gutachter Raedel Recht gegeben wird, es jedoch klipp und klar an deutsche Rechtsprechung auf Grund verabschiedeter Gesetze gebunden ist, so wird hier in diesem Fall zu fragen und zu beurteilen sein, inwiefern von der christlichen Lehre selbst ein menschenverachtendes Bild in diesem Fall "Homosexualität und kirchliche Einstellung auf Grund der Bibel" ausgeht.

4.) Das abschließende Urteil des Landgerichts Bremen, das für Anfang 2022 erwartet wird, könnte dazu beitragen, dass sich auch in der christlichen Kirche in Bezug auf deren Einstellung zu homosexuellen Menschen etwas Gravierendes ändert, nämlich, dass den christlich-kirchlichen Gruppen staatlicherseits, wenn sie sich homosexuell-feindlich äußern, homosexuelle Menschen diskriminieren und bis hin zur Tötung von Homosexuellen aufrufen, ein Riegel vorgeschoben wird.

5.) Es handelt sich bei dieser Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Bremen um ein Paradebeispiel eines Konflikts zwischen Staat und Religion: inwiefern kann die Ausübung und die gesetzlich garantierte Religionsfreiheit an ihre Grenzen kommen? Inwiefen macht sich die christliche Kirche strafbar, wenn sie biblische Stellen wie Levitikus 18,22 oder Levitikus 20,13 so versteht, dass sie solche biblischen Aussagen, deren theologisches Gewicht und deren Gegenwartsbedeutung ohnehin angezweifelt werden müssen, wörtlich verstehen will?

6.) Es wird zu beobachten sein, auf welcher Grundlage das Landgericht Bremen sein Urteil ausrichtet: die Staatsanwaltschaft sieht in Latzels Vorgehen ein klares Indiz für den Verdacht der Volksverhetzung, dem das Amtsgericht Bremnen am 25. November 2020 in seinem Urteil folgte: Freiheitsstrafe von drei Monaten, umgewandelt in eine Geldstrafte von 90 Tagessätzen, was noch ein milde Strafe darstellt.

7.) Das Landgericht Bremen ist nun dem Spagat ausgesetzt abzuwägen, inwieweit tatsächlich sogar das Recht auf Religionsfreiheit einzuschränken ist, weil von einer Religion tatsächlich Gefahr ausgeht. Und das Interessante daran ist, dass damit staatlicher- und gerichtlicherseits über eine religiöse Schrift, von der gesagt wird, dass sie göttliche Autorität habe, geurteilt werden muss.

8.) Es kann durch das Gerichtsurteil des Landgerichts Bremen dazu kommen, dass hierbei der Konflikt zwischen Kirche und Staat in dieser Causa vollends zu Tage tritt. Das Landgericht hat zwar merkwürdigerweise nicht etwa einen Theologie-Professor als Gutachter herangezogen, der sich der historisch-kritischen Wissenschaft verpflichtet fühlt, sondern einen evangelikal eingestellten Professor, der auf Grund der Zugehörigkeit zum Evangelikalismus eher die Bibel als weniger staatliche Gesetze in den Vordergrund rückt.

9.) Jeder vernünftig denkende und weltoffen eingestellte Mensch des 21. Jahrhunderts würde zum Ergebnis kommen, dass Homosexualität im 21. Jahrhundert in Gänze kein (!) Problem darstellt, eben bis auf bestimmte religiös eingestellte Menschen, die wir an dieser Stelle nicht näher benennen wollen. Es sind nämlich nicht nur christliche Gruppen, die homosexuellen Menschen feindlich gegenüber stehen, sondern diese Einstellung finden wir auch bei Angehörigen anderer monotheistischer Religionen.

10.) Das Landgericht Bremen wird also zu beurteilen haben, inwiefern hierbei das Recht auf Religionsfreiheit eingeschränkt werden muss, weil sich sonst homosexuelle Menschen dem Aufruf zur Volksverhetzung ausgesetzt fühlen müssen.

11.) Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von deutschen und europäischen Gesetzen, die homosexuelle Menschen schützen und ihnen Recht zukommen lassen. Dazu zählen insbesondere natürlich allein schon das Grundgesetz im Artikel 1, aber auch darüber hinaus das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz oder auch Antidiskriminierungsgesetz, seit 2006) sowie z. B. auch die Möglichkeit der Eheschließung von homosexuellen Menschen seit 2017 und last but not least das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (2020).

12.) Es wird zu fragen und zu beobachten sein, warum das Landgericht ausgerechnet einen evangelikalen Professor als Gutachter bestellt hat. Liegt hier Kalkül, Aushebelung der Gesetze oder Lobbyismus durch klerikale Gruppen vor?

Das Urteil des Landgerichts Bremen wird - wie gesagt - für Anfang 2022 erwartet.


Rainer Langlitz  



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